Menschenrechte Menschenrechte: Drohnenopfer verklagen Berlin
Köln/Berlin - Die Bundesregierung soll US-Drohnenangriffe im Jemen verhindern. Das fordern drei Jemeniten in einer Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Die Klage wurde mit Hilfe der Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Reprieve erstellt.
Die Jemeniten haben im August 2012 bei einem Drohnenangriff zwei Verwandte verloren. Der Ingenieur Faisal bin Ali Jaber schilderte den tragischen Vorfall bei einer Veranstaltung in Berlin: Sein Schwager Salim Ahmed bin Ali Jaber gehörte zu einer Gruppe von sechs Imamen, die für Toleranz und gegen Terrorismus eintraten. Nachdem er Al-Kaida-Mitglieder aufforderte, mit ihm zu diskutieren, meldeten sich nach einigen Tagen drei Personen, die sich mit ihm treffen wollten. Der Mann nahm einen Verwandten zu dem Treffen mit, weil er Angst vor den Kaida-Leuten hatte. Dann wurden aber alle fünf Männer von einer US-Drohne mit Raketen beschossen und in Stücke zerrissen.
Die Anwälte der Kläger gehen davon aus, dass US-Drohnenangriffe im Jemen generell völkerrechtswidrig sind, denn sie seien nicht Teil eines bewaffneten Konflikts. Die US-Konstruktion, dass die Vereinigten Staaten sich in einem weltweiten Krieg mit Al-Kaida befinden, wird von Völkerrechtlern in Europa abgelehnt.
Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, auf die USA einzuwirken, für solche Drohnenangriffe nicht mehr ihre Anlagen auf dem US-Militärflughafen Ramstein in Rheinland-Pfalz zu nutzen. Ramstein ist doppelt in die Angriffe miteinbezogen. Zum einen laufen die Satelliten-Signale aus dem Jemen über Ramstein. Die Drohnenpiloten, die in den USA sitzen, könnten den unbemannten Flugkörper im Jemen ohne die Relais-station in Deutschland weder steuern, noch könnten sie Bilder vom Tatort sehen. Außerdem sitzt in Ramstein eine Einheit von Analysten (DGS-4), die solche Einsätze mit Hilfe der Drohnen-Kameras überwacht.
Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, weil das Verteidigungsministerium seinen Sitz in Bonn hat.