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Medien Medien: Schröder-Köpf setzt sich vor Gericht gegen «Stern» durch

21.04.2006, 11:56
Das Archivbild zeigt Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der während eines Rockkonzerts in Berlin seine Frau Doris Schröder-Köpf küsst. Doris Schröder-Köpf hat am Freitag vor dem Hamburger Landgericht einenRechtsstreit gegen das Magazin «Stern» gewonnen. (Foto: dpa)
Das Archivbild zeigt Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der während eines Rockkonzerts in Berlin seine Frau Doris Schröder-Köpf küsst. Doris Schröder-Köpf hat am Freitag vor dem Hamburger Landgericht einenRechtsstreit gegen das Magazin «Stern» gewonnen. (Foto: dpa) dpa

Hamburg/dpa. - Der «Stern» hatte imJuni 2005 in dem Artikel «Der Doris-Faktor» die Möglichkeitbeschrieben, sie könnte ihren Mann auf die Idee von Vertrauensfrageund Neuwahlen gebracht haben. Dagegen hatte Schröder-Köpf geklagt.Nach dem Urteil des Gerichts (Aktenzeichen 324 O 556/05) muss der«Stern» nun eine Richtigstellung drucken und die Behauptung alsunwahr darstellen. Das Magazin kündigte Berufung gegen dieEntscheidung an.

In dem Artikel hatte die Autorin ein Treffen zwischen demdamaligen Kanzler Schröder, seiner Frau und dem damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering im Hause der Schröders im März 2005beschrieben. Schröder-Köpf habe dabei möglicherweise die Idee derVertrauensfrage im Bundestag und von vorgezogenen Wahlen in die Rundegeworfen. Ihr Mann habe diesen Vorschlag aufgegriffen und mit derVertrauensfrage schließlich den Weg für Neuwahlen freigemacht.

Die Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts verpflichtete denVerlag Gruner + Jahr, in dem der «Stern» erscheint, zum Abdruck einerRichtigstellung mit dem Satz: «Diese Behauptungen sind, was wirhiermit richtig stellen, unwahr.»

Der «Stern» will die Entscheidung des Landgerichts nichtakzeptieren und die nächsthöhere Instanz anrufen. «Wir sind nach wievor von der Richtigkeit des Berichts überzeugt», sagte «Stern»-Sprecher Kurt Otto in Hamburg. Zudem sei es nicht mit den Grundsätzender Zivilprozessordnung zu vereinbaren, dass Müntefering nichtpersönlich befragt wurde, sondern nur eine schriftliche Stellungnahmeabgegeben habe.