Lotto Lotto: Keine Änderung in Sachsen-Anhalt
Halle (Saale)/MZ/JKL. - Bei Lotto Sachsen-Anhalt ist die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln mit Verwunderung aufgenommen worden, wie die Pressesprecherin Ute Semkat sagte. "Die Entscheidung ist lebensfremd, wie soll man das Verbot, Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen, denn umsetzten?" Man könne den Menschen ihre soziale Lage weder ansehen noch sich Ausweise zeigen lassen, sagte Semkat. "Lottoverkaufsstellen sind keine Sozialpolizei." Aus Sicht von Lotto Sachsen-Anhalt werde mit einer solchen Entscheidung eine bestimmte Gesellschaftsschicht diskriminiert.
Es sei nicht auszuschließen, dass es unter den Hartz-IV-Empfängern Menschen gebe, die spielsuchtgefährdet sind, räumt Semkat ein. Es gebe aber bei Lotto Sachsen-Anhalt bereits Vorkehrungen. So dürfen Sportwetten nur noch mit Kundenkarte gespielt werden. Auffälliges Spielverhalten könne so erkannt und die betreffenden Kunden darauf angesprochen werden. "Die Lotto-Verkäufer sind für solche Fälle geschult", so Semkat.
Auf die Lotto-Kunden in Sachsen-Anhalt habe die Kölner Entscheidung indes keine Auswirkungen. "Die Klage betrifft nur Westlotto", sagte Semkat. Für die Lottogesellschaft in Sachsen-Anhalt ändere die Entscheidung nichts. Man werde den Vorgang aber genau beobachten. Es sei zu bezweifeln, dass die einstweilige Verfügung im Hauptverfahren Bestand habe.