1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Landeswahlausschuss NRW: Landeswahlausschuss NRW: Liste der AfD für Bundestagswahl ist zulässig

Landeswahlausschuss NRW Landeswahlausschuss NRW: Liste der AfD für Bundestagswahl ist zulässig

Von Gerhard Voogt 28.07.2017, 11:25
Der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen (l) und andere Ausschussmitglieder diskutieren im Landtag in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) in einer Pause.
Der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen (l) und andere Ausschussmitglieder diskutieren im Landtag in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) in einer Pause. dpa

Düsseldorf - Der Paukenschlag ist ausgeblieben. Der Landeswahlausschuss des Düsseldorfer Landtags hat die Liste der AfD für die Bundestagswahl für zulässig erklärt. Bei der entscheidenden Abstimmung votierten sechs Mitglieder für die Zulässigkeit, zwei dagegen. Die Linken waren „urlaubsbedingt“ nicht erschienen.

In einem anonymen Schreiben war der AfD vorgeworfen worden, dass die Landesliste für die Bundestagswahl unrechtmäßig zu Stande gekommen sei. Dabei hatten AfD-Vertreter mitgewirkt, die zum Zeitpunkt der Abstimmung noch keine Parteimitglieder waren.

AfD darf in NRW an der Bundestagswahl teilnehmen

Der Ausschuss hielt eine Nichtzulassung der Partei aus diesem Grund allerdings für unverhältnismäßig. Auch die Grünen votierten für die Zulassung, die CDU war dagegen. Die Landesliste der AfD für die Bundestagswahl wird von Landeschef Martin Renner angeführt.

Damit kann die Partei in NRW an der Bundestagswahl teilnehmen. Allerdings ist eine Überprüfung der Entscheidung durch den Bundeswahlleiter möglich.
Bei der AfD hatten Vertreter an Wahlparteitag teilgenommen, die noch keine Mitglieder waren.