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Kriminalität und Terrorismus Kriminalität und Terrorismus: Anti-Terror-Gesetze seit 11. September 2001

01.12.2006, 10:57

Berlin/dpa. - Ein Überblick überdie Anti-Terror-Maßnahmen:

SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG: Die Überprüfungen im Luftverkehr wurdenverschärft. Das Personal in Sicherheitsbereichen soll jährlich aufseine Zuverlässigkeit geprüft werden.

VEREINSGESETZ: Nach der Abschaffung des Religionsprivilegs könnenextremistische Religionsgemeinschaften verboten werden. Das ersteVerbot betraf den Verein des islamistischen Fundamentalisten MetinKaplan, des selbst ernannten «Kalifen von Köln».

STRAFGESETZ: Der neue Terroristen-Paragraf 129b erlaubt dieStrafverfolgung von Anhängern ausländischer Terrorgruppen. Früherkonnten nur Mitglieder krimineller und terroristischen Vereinigungenim Inland belangt werden.

BUNDESKRIMINALAMT (BKA): Die Kompetenzen des BKA wurden erweitert.Es kann auch Anhänger ausländischer Terrororganisationen verfolgenund bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Geplantsind Präventivbefugnisse bei der Terrorismusbekämpfung.

BUNDESPOLIZEI: Der frühere Bundesgrenzschutz ist für den Einsatzvon Sicherheitskräften in Flugzeugen (so genannten Sky Marshalls)zuständig.

VERFASSUNGSSCHUTZ: Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann auchsolche Aktivitäten beobachten, die sich gegen Völkerverständigung undfriedliches Zusammenleben richten. Um Geldströme von Terrorgruppen zuerforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken, Postdienstleisternund Luftverkehrsunternehmen Informationen abfragen.

AUSLÄNDER/ASYL: Die Bedingungen für den Aufenthalt wurdenpräzisiert. Bei Asylverfahren sind Sprachaufzeichnungen zugelassen,um im Zweifel die Identität des Antragstellers zu ermitteln. DasAusländerzentralregister soll zu einer Visa-Entscheidungsdateiausgebaut werden.

PASS- UND PERSONALAUSWEISRECHT: Neue Ausweispapiere enthaltencomputergestützte Identifizierungen. Neben dem Lichtbild und derUnterschrift sollen weitere biometrische Merkmale auch inverschlüsselter Form aufgenommen werden.

TERRORISMUSBEKÄMPFUNGS-ERGÄNZUNGSGESETZ: Damit werden die auf fünfJahre befristeten Anti-Terror-Gesetze der Vorgängerregierung nochmalsum fünf Jahre verlängert. Die Geheimdienste erhalten weitereBefugnisse und können leichter Daten über Flugbuchungen,Telefonverbindungen und Bankkonten abfragen. Die Sicherheitsdienstedürfen auch gegen «Hassprediger» vorgehen.

ANTI-TERROR-DATEI: Polizei und Geheimdienste erhalten Zugriff aufeine gemeinsame Datei. Diese vernetzt vorhandene Informationen beiden 38 Sicherheitsdiensten des Bundes und der Länder und soll dadurchdie Bekämpfung des Terrorismus verbessern. Erfasst werdenUnterstützer terroristischer Vereinigungen sowie gewaltbereiteExtremisten. Der Zugriff zu den Datenbeständen wird abgestuft. Offenfür die zugriffsberechtigten Behörden sind Grunddaten wie dieIdentität der Betroffenen. Weitere erst auf Anfrageherausgegebene Daten betreffen die Zugehörigkeit zu terroristischenVereinigungen, Religionszugehörigkeit, Auslandsreisen, Waffenbesitzoder Bankverbindungen und Schließfächer.