Kriminalität Kriminalität: Milderes Urteil für Günther Krause

Rostock/dpa. - Nach Überzeugung des Landgerichts Rostock hatKrause sich des Betrugs, der Insolvenzverschleppung und mehrererBankrottdelikte schuldig gemacht. Der heute 54-Jährige hatte lautGericht in den 1990er Jahren seine Firma Aufbau Invest GmbH in dieInsolvenz geführt und Mitarbeiter um ihr Gehalt betrogen. Mit derFirma sollten günstige Eigenheime im Osten gebaut werden.
Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, legteumgehend erneut Revision ein. Die Anklage hatte ein Jahr und vierMonate Haft ohne Bewährung gefordert. Der Staatsanwalt kündigte an,wegen der gewährten Bewährung ebenfalls Rechtsmittel zu prüfen.Krause war im Zusammenhang mit der Insolvenz bereits 2002 vomLandgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monatenverurteilt worden. Der Hauptanklagepunkt lautete damals auf Untreue,was aber vom Bundesgerichtshof als verjährt erachtet wurde. DerRechtsstreit dauert inzwischen elf Jahre.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass Krause seiner Pflicht,einen Insolvenzantrag zu stellen, nicht nachgekommen ist, obwohl erdrei Jahre lang gewusst habe, dass die Firma zahlungsunfähig sei. Derschwerwiegendste Punkt des Urteils war laut Gericht, dass Krauseversuchte, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen, indem er dieFirma einem Strohmann übertrug. Dieser habe Name und Sitz der Firmageändert und neue Geschäftsführer eingesetzt, um so die Insolvenz zuverschleiern. Seinen Mitarbeitern stellte Krause laut Urteilpersönliche Bürgschaften über ihr ausstehendes Gehalt aus, um sie voneiner Zwangsvollstreckung abzuhalten, die nach Ansicht des Gerichtsdamals noch Erfolg versprochen hätte.