Kriminalität Kriminalität: Bundestag billigte neue Regeln für Telefonüberwachung
Berlin/Münster/dpa. - Der Bundestag hat die Neuregelung derTelefonüberwachung gebilligt. Neben SPD und Grünen stimmte am Freitagauch die CDU/CSU-Fraktion für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.Die Neufassung des Gesetzes, das das im Grundgesetz geregelte Brief-,Post- und Fernmeldegeheimnis einschränkt, verschärft die Bestimmungender Datenspeicherung und den Umgang mit personenbezogenen Daten.Juristen warnten unterdessen vor einer stark ansteigenden Zahl vonTelefonüberwachungen.
Durch die Neuregelung werde die Hemmschwelle richterlicherAnordnungen auf Überwachung erheblich sinken, sagte der Direktor desInstituts für Kriminalwissenschaften der Universität Münster, Prof.Jürgen Welp, am Freitag auf einer Expertentagung in Münster. Da vonnun an auch Internet-Provider verpflichtet seien, die technischenVoraussetzungen für eine mögliche Überwachung zu schaffen, würden dieAbhörzahlen steigen. Bereits 1999 sei die Zahl der so genanntenAbhöranordnungen um 30 Prozent auf 12 500 gestiegen, sagte Welp.
Mit dem neuen Gesetz wird auch der Straftatenkatalog erweitert. Sokönnen die Ermittlungsbehörden künftig auch bei Volksverhetzung odererpresserischem Menschenraub sowie bei Sprengstoffanschlägen tätigwerden, sofern sich diese gegen die freiheitlich-demokratischeGrundordnung oder die Sicherheit von Bund und Ländern richten. Damitkönnen auch extremistische Einzeltäter oder lose Gruppierungenabgehört werden.
Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem dasBundesverfassungsgericht 1999 einige Bestimmungen des alten Gesetzesbeanstandet hatte. Nach zwei Jahren muss die Bundesregierung vor demParlament über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz erstmals Berichterstatten.