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Krankenversicherung Krankenversicherung: Mit der Chipkarte durch die ganze EU

Von Gisbert Kuhn 25.02.2003, 19:34
Versichertenkarten («Chipkarten») von Krankenkasse
Versichertenkarten («Chipkarten») von Krankenkasse DPA Lizenz

Brüssel/MZ. - Die EU-Kommission will vom 1. Juni 2004 an eine für alle Mitgliedsländer einheitliche Krankenversicherungskarte einführen. Damit sollen noch immer bestehende Rechtsunsicherheiten in Europa beseitigt werden. Das von der Kommission beabsichtigte neue Dokument soll nach und nach alle Papiervordrucke ersetzen, die derzeit bei einem Krankheitsfall im Ausland noch notwendig sind.

Nach Darstellung der zuständigen Kommissarin, Anna Diamantopoulou, "wird die künftige Karte den administrativen Aufwand sowohl der Bürger als auch der Ärzte und Krankenhäuser sowie der Sozialversicherungsträger wesentlich verringern".

Sie soll zunächst den Schein E 111 ersetzen, der gegenwärtig für kurze Auslandsaufenthalte wie Urlaubsreisen verlangt wird. Danach ist die Ablösung der Vordrucke für die Entsendung von Arbeitnehmern in ein anderes Land (E 128), für das internationale Verkehrswesen (E 128) sowie für Studium und Arbeitssuche (E 119) geplant. In einer dritten Phase ist die Umstellung auf eine computerlesbare elektronische Chipkarte vorgesehen.

Nach dem Willen der EU-Kommission und der Gesundheitsminister aus den Mitgliedsländern soll diese Vereinfachung Hand in Hand gehen mit weiteren Verbesserungen der medizinischen Versorgung während Auslandsaufenthalten. Dazu gehört, dass überall nicht nur Anspruch auf die "unverzüglich erforderlichen" Leistungen besteht, sondern auf "alle erforderlichen" Behandlungen eröffnet wird.

Zusätzlich angestoßen werden die Verhandlungen der EU-Minister vermutlich durch ein Urteil, das am Dienstag vom Europäischen Gerichtshof gefällt wurde. Die Luxemburger Richter verpflichteten darin die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Übernahme von Arztkosten von Rentnern, die auf einer Besuchsreise im Ausland weilen.

Die Übernahme der Kosten dürfe zum einen nicht von der Genehmigung durch deren Versicherung abhängig gemacht werden. Zum anderen dürfe es keine Rolle spielen, dass während der Reise eine chronische Krankheit plötzlich ausgebrochen ist.