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Kommentar zur Abschiebung Kommentar zur Abschiebung: Das Recht in Deutschland gilt auch für Asylbewerber

Von Damir Fras 18.07.2018, 14:43
Ein mit abgelehnten Asylsuchenden besetztes Flugzeug rollt vom Flughafen zur Startbahn.
Ein mit abgelehnten Asylsuchenden besetztes Flugzeug rollt vom Flughafen zur Startbahn. dpa

Berlin - Bei der Abschiebung eines jungen Afghanen aus Mecklenburg-Vorpommern sei „offensichtlich ein Behördenfehler passiert“. So erklärt es Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CSU. Damit will er den Sachverhalt kleiner machen als er ist.

Denn dass der 20 Jahre alte Afghane in sein Heimatland zurückgeführt wurde, obwohl seine Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrages noch lief, deutet auf ein grundsätzliches Problem hin: Gilt das Recht in diesem Land für alle, also auch für Asylbewerber? Oder setzt sich schleichend durch, dass Behörden Fakten schaffen können, bevor die unabhängigen Gerichte entschieden haben, wenn es sich um diesen besonderen Personenkreis handelt?

Der Afghane aus Mecklenburg-Vorpommern ist auch nicht der erste Fall. Erst vor wenigen Tagen wurde der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden nach Tunesien abgeschoben, obwohl ein Gericht das verboten hatte.

Wahrung der rechtsstaatlichen Ordnung ist Seehofers Job

Wir reden hier über ein wesentliches Element unserer Staatsordnung, das unter Druck geraten ist. Alle Menschen, also auch Asylbewerber, müssen in diesem Land erwarten dürfen, dass sich Behörden an das Recht halten. Weil Behördenfehler aber nicht auszuschließen sind, müssen diese Fehler anschließend korrigiert werden.

Seehofer müsste also dafür sorgen, dass der Abgeschobene so schnell wie möglich nach Deutschland zurückgebracht wird, damit sein Asylverfahren hier beendet werden kann. Das hat der Innenminister schließlich versprochen, als er sagte, er werde „immer dafür sorgen, dass Recht und Ordnung eingehalten werden“, sollte sich eine Entscheidung der Behörden als rechtswidrig erweisen. Seehofer muss sich jetzt nur noch an das Versprechen halten.