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Kommentar zum geforderten Fraktionszwang Kommentar zum geforderten Fraktionszwang: Volker Kauder und das Prinzip "Führen durch Drohen"

Von Daniela Vates 10.08.2015, 16:03

Wenn man etwas Gutes finden möchte an dem Vorgang, dann ist es das: Volker Kauder verstellt sich nicht. Er ist sauer und lässt das alle wissen. Politik sei doch sowieso nur Show, haben gerade zwei Drittel der Befragten in einer Umfrage genervt vermerkt. Hier bitteschön, beim Unions-Fraktionschef ist alles echt. Besser ist es dadurch nicht. Was Kauder in seinem Ärger verkündet, offenbart ein höchst zweifelhaftes politisches Gestaltungselement: Führen durch Drohen.

60 Unions-Abgeordnete stimmten gegen weitere Verhandlungen mit Griechenland und stellten sich damit auch gegen die Regierung, gegen ihre Parteichefin und Kanzlerin und damit gegen Kauder. Der will die 60 nun bestrafen. Er hat den Entzug wichtiger Ausschussposten angekündigt. Über Haushalts- und Europapolitik soll in der Unionsfraktion nur noch mitreden dürfen, wer der Regierungslinie folgt.

Die Deutlichkeit überrascht

So deutlich sind Strafaktionen in Berlin selten angekündigt worden. Es gehört zum Geschäft, dass Fraktionsführungen versuchen, zweifelnde Abgeordnete zu überzeugen und bei hartnäckigem Widerstand auch mal zu drohen – mit schlechten Platzierungen auf der nächsten Wahlliste zum Beispiel. Beichtstuhlverfahren heißen solche Gespräche, der Name macht klar, wer das Sagen hat – oder wer meint, es zu haben. Und dass der Inhalt solcher Beichtgespräche meist geheimbleibt.

Ein Hoch also auf den wahrheitsliebenden Kauder, der nur ausspricht, was ohnehin passiert? Nein! Die Wiederholung adelt keine Fehler. Kauder beruft sich auf das Demokratieprinzip: „Wir diskutieren, streiten und stimmen ab, aber am Schluss muss die Minderheit mit der Mehrheit stimmen.“ Demokratisch ist etwas anderes: Da kann die Minderheit stimmen, wofür sie will. Sie muss dann nur mit der Mehrheitsmeinung leben. Die Rollen sind dabei klar verteilt: Wo die Kanzlerin ist, hat die Mehrheit zu sein – schon allein, weil sonst deren Autorität und die Regierungsmacht in Frage stehen würde.

Kauders „Korpsgeist“

Der Fraktionszwang – Kauders „Korpsgeist“ – ist ein verständliches Organisations- und Ordnungsprinzip für einen Fraktionschef. Festgeschrieben aber ist es nirgends – anders als die Gewissensfreiheit des Abgeordneten, die im Grundgesetz steht. Diese Gewissensfreiheit müsste man absolut setzen – was in der Praxis allerdings selten geschieht. Zumindest jedoch sollte man ihr einigen Raum geben, besonders, wenn die Regierungsmehrheit so groß ist, dass sie durch abweichende Meinungen in den eigenen Reihen nicht gefährdet ist.

Und wenn sie in Gefahr geriete? Auch dann wäre nicht die Zeit für Drohungen. Merkel müsste ihre Position besser erklären – oder umsteuern. Es ist ja immer noch der Bundestag, der die Kanzlerin wählt und nicht umgekehrt.

Die Frage nach der Zielsetzung

Es reicht also nicht, den 60 Nein-Sagern – immerhin einem Fünftel der Fraktion – Geltungsdrang zu unterstellen, wie es CDU-Generalsekretär Peter Tauber getan hat. Nicht krampfhafte Geschlossenheit sollte das Hauptziel einer Partei sein, sondern die inhaltliche Auseinandersetzung.

Die Medien haben ihren Anteil daran, dass Parteien auf die schöne glatte Oberfläche setzen: Aus Diskussionen wird in Schlagzeilen oft Streit, es geht um Sieger und Besiegte und die mit der anderen Meinung sind Abweichler und Rebellen.
Sind sie nicht, so lange sie nicht grundsätzlich und bei jedem Thema gegen die eigene Spitze sind.

Kauder hat inzwischen wissen lassen, die Versetzungen seien nicht für sofort geplant. Die SPD hat sich im Übrigen vor etwa zehn Jahren das letzte Mal so brutal mit Gegnern aus den eigenen Reihen auseinandergesetzt. Es ging um die Agenda 2010 und die Mehrheit der rot-grünen Koalition war gefährdet. Am Ende der Auseinandersetzung war Gerhard Schröder nicht mehr Kanzler.