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Kommentar Kommentar: Gesetz zur Lohngerechtigkeit bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück

Von Melanie Reinsch 28.10.2016, 15:29
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wollte noch mehr aus dem neuen Gesetz zur Lohngerechtigkeit herausholen.
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wollte noch mehr aus dem neuen Gesetz zur Lohngerechtigkeit herausholen. dpa

Als „Bürokratiemonster“ wurde das neue Gesetz zur Lohngerechtigkeit immer wieder bezeichnet. Die Gehälter der Mitarbeiter transparent für Kollegen zu machen, betriebliche Prüfverfahren zur Lohngerechtigkeit einzuführen – alles viel zu aufwendig und zeitintensiv, kritisierten Gegner.

Nun ist das Gesetz aus dem Haus des Familienministeriums kurz vor Vollendung - wenn auch mit Einschränkungen. Das Recht der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen zu erfahren, wie viel der Kollege oder die Kollegin verdient, gilt nur für Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern. Das ist besser als das, was im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, denn da sollte dieses Recht nur für Betriebe ab 500 Mitarbeitern gelten. Es ist aber auch schlechter als das, was Familienministerin Manuela Schwesig (SPD)  gefordert hatte. Sie wollte diesen Auskunftsanspruch für alle Betriebe – ob klein, ob groß.

Dagegen sträubte sich die Union und forderte Nachbesserungen. Der Gesetzesentwurf ist daher gut, bleibt jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es erreicht nur 14 statt 43 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.

Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum nicht jeder das Recht haben darf, seinen Lohn mit dem des  Kollegen zu vergleichen. Warum ausgerechnet kleine und mittlere Betriebe, die oft keine Tariflöhne zahlen und wo vor allem Frauen arbeiten, davon befreit sind, ist ärgerlich. Wenn Betriebe Männer und Frauen für ihre Arbeit gleich entlohnen, brauchen sie Transparenz nicht zu fürchten.