Koch: Jugendstrafrecht auch bei Kindern anwenden
Hamburg/dpa. - Im Streit um härtere Strafen für kriminelle Jugendliche legt Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nach. In der «Bild am Sonntag» fordert er, das Jugendstrafrecht in Ausnahmefällen auch bei unter 14-Jährigen anzuwenden.
«Wir wollen keine Schnellschüsse, aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es eine sehr aggressive Kriminalität einer sehr kleinen Gruppe von Menschen unter 14 Jahren gibt. Oft werden diese Jugendlichen auch noch von Erwachsenen benutzt, die genau auf die Strafunmündigkeit der Täter setzen», sagte Koch.
«In Ausnahmefällen könnten Elemente des Jugendstrafrechts für diese Zielgruppe eingesetzt werden. Wenn man betrachtet, wie im entsprechenden Milieu solche kriminellen Karrieren entstehen, dann muss man über die Anwendung des Jugendstrafrechts diskutieren. Diese kleine Minderheit entzieht sich nämlich allen anderen Bemühungen.» Eine weitere Antwort sei die striktere Entziehung des Sorgerechts durch die Jugendbehörden.
Zugleich äußerte Koch scharfe Kritik an der Justiz. «Repräsentanten des Staates sollten mit der Justiz stets vorsichtig umgehen. Ich gebe aber zu: Auch ich bin gelegentlich sehr verwundert über unsere Jugendrichter, die ja eigentlich die Instrumente der Härte zu verwalten haben», so Koch. «Die Richter, die als einzige Strafen aussprechen können, gehen mit diesem Instrument wenig selbstbewusst um. Auch bei 20-Jährigen, die ansonsten ja auch wie Erwachsene behandelt werden wollen, wenden sie Jugendstrafrecht an, um mildere Strafen verhängen zu können. Das ist ein falsches Signal. Diese Jugendlichen fürchten die Haft wie der Teufel das Weihwasser. Genau diese Wirkung wird oft von Jugendrichtern unterschätzt.»