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Klage gegen Bundesfamilienministerium Klage gegen Bundesfamilienministerium: Die Gleichstellungsbeauftragte wehrt sich

Von Mira Gajevic 07.05.2014, 11:38

Berlin - Eigentlich sollte man meinen, dass eine Gleichstellungsbeauftragte im Bundesfamilienministerium nicht besonders viel zu tun hat. Schließlich nimmt das Haus eine gewisse Vorbildfunktion für sich in Anspruch, wenn es um die Förderung von Frauen geht. Weit gefehlt, sagt Kristin Rose-Möhring, seit dem Jahr 2001 Gleichstellungsbeauftragte im Familienministerium. Weil sie bei der Besetzung von drei Spitzenpositionen nicht oder nicht rechtzeitig beteiligt wurde, zog sie gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht. Am Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage. 

Als sie über die Personalien unterrichtet wurde, seien die Entscheidungen bereits gefallen, so dass sie keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr gehabt habe, kritisiert die 59-Jährige. Alle Posten wurden mit Männern besetzt. Zwar beträfen die Fälle noch die Amtszeit der damaligen Ministerin Kristina Schröder (CDU), an der Praxis habe sich aber auch nach dem Wechsel an der Ministeriumsspitze nicht viel geändert. „Da gibt es immer noch Optimierungsbedarf“, sagt Rose-Möhring. Ihr geht es aber vor allem um die grundsätzliche Klärung, wie sehr Gleichstellungsbeauftragte eingebunden werden müssen, wenn es um die Besetzung von Spitzenposten wie verbeamtete Staatssekretäre oder Abteilungsleiter geht. Bislang geschehe dies nur sehr selten, doch die meisten Beauftragten scheuten die Konfrontation mit ihren Häusern und zögen deshalb nicht vor Gericht.

Einzelkämpferin mit dickem Fell

Dass Kristin Rose-Möhring keine Angst davor hat, anzuecken, kann man schon an ihren Einträgen in ihrem Blog zur Gleichstellung lesen. Darin schreibt sie, dass zu den wichtigsten Eigenschaften einer Gleichstellungsbeauftragten Mut und eine hohe Frustrationstoleranz gehören. Eine dicke Haut kann offensichtlich auch nicht schaden. Denn so viel wird schnell klar, wenn man ihre Blogs liest, man macht sich auf dem Posten nicht gerade beliebt im eigenen Haus. Eine Einzelkämpferin sei sie, die ihre Meinung in großen Runden alleine vertreten müsse, auch wenn keiner ihre Auffassung teile. Dass sie mit ihrer Klage für viele womöglich eine Nestbeschmutzerin ist, damit kann sie leben. Ihr geht es ums Prinzip. Zwar hätten sich die Dinge unter der neuen Ministerin Manuela Scheswig (SPD) durchaus zum Positiven geändert, Frauenförderung stehe nun wieder auf der politischen Agenda. Dass jetzt aber alles gut sei, nein, das könne man nicht sagen, auch wenn das Ministerium entgegenhielt, dass jetzt von drei Staatssekretären zwei weiblich und demnächst von fünf Abteilungsleitern drei Frauen seien.

Kristin Rose-Möhring ist sich aber auch darüber im Klaren, dass sich eines auch dann nicht ändern wird, wenn sie vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben sollte. Selbst wenn sie künftig mit im Zimmer sitzen darf, wenn die Kandidaten für den Staatssekretärsposten interviewt werden und anschließend angehört werden muss. Am Ende entscheidet die Ministerin – und das kann im Zweifel auch für einen Mann sein, selbst im Bundesfamilienministerium.