Kirchliche Hochzeit künftig auch ohne Standesamt
Berlin/dpa. - Kirchliche Hochzeiten sind in Deutschland künftig auch dann erlaubt, wenn es vorher keine standesamtliche Trauung gab. Die Regelung, wonach ein Priester durch eine solche Trauung eine Ordnungswidrigkeit begeht, wird zum 1. Januar 2009 aus dem Gesetz gestrichen.
Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung» bestätigte am Donnerstag der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer.
Die rechtlichen und steuerlichen Vorteile von Eheleuten gelten aber unverändert nur für Paare, die standesamtlich geheiratet haben.