Kinderschutz Kinderschutz: Werden Vorsorge-Untersuchungen bald Pflicht?
Wiesbaden/dpa. - In einem gemeinsam mit dem Saarland eingebrachten Entschließungsantrag soll die Bundesregierung an diesem Freitag von der Länderkammer aufgefordert werden, die bislang freiwilligen Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9 gesetzlich vorzuschreiben. Bundesfamilienministerin Ursula von derLeyen (CDU) lehnt allerdings verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen ab.
Lautenschläger berief sich auf Untersuchungen, nach denen 60Prozent aller misshandelten oder tot gefundenen Kinder jünger als dreiJahre sind und die rund 150 000 misshandelten Kinder in Deutschlandnach ihrer Geburt kaum noch von Ärzten gesehen werden. Dies kann nachAnsicht der Ministerin mit Pflichtuntersuchungen im Alter bisfünfeinhalb Jahre verhindert werden: «Kinderärzte sind insbesondere inder Lage, Misshandlungen oder Verwahrlosungen frühzeitigfestzustellen, aber auch, eine Schweigespirale zu durchbrechen.»
Eltern, die Untersuchungen schwänzen, sollen erinnert werden. Werdennoch nicht zum Arzt kommt, soll Besuch vom Jugendamt erhalten. Umdie Personalien der Kinder in einer zentralen Stelle speichern zukönnen, müsste auch der Datenschutz neu geregelt werden. Informationensollten künftig sowohl zwischen den Melde- und den Sozialbehörden alsauch über Ländergrenzen hinweg ausgetauscht werden können. Auf dieseWeise könnten sich Eltern nicht durch Umzug Nachforschungen entziehen.
Einige Bundesländer hätten bereits Unterstützung signalisiert,sagte Lautenschläger. Lautenschläger plant eine Regelung für Hessen allein, sollte ihr Vorstoß scheitern.
Mit finanziellem Druck auf Eltern und umfassenden Kontrollen will die bayerische Staatsregierung regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei kleinen Kindern durchsetzen.Für Geburten ab dem 1. Januar 2007 werde die Auszahlung desLandeserziehungsgeldes an den Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen gekoppelt, kündigte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München an.