Kinderporno-Affäre Kinderporno-Affäre: SPD-Spitze einigt sich auf Vergleich mit Sebastian Edathy
Berlin - Sebastian Edathy darf Mitglied der SPD bleiben. Vor dem Bundesschiedsgericht der Partei einigten sich der frühere Bundestagsabgeordnete und der SPD-Parteivorstand auf einen Vergleich. Die SPD erklärte, dass sie gegen Edathy „keinen strafrechtlichen Unrechts- oder Schuldvorwurf“ erhebe. Der wegen Kinderporno-Ermittlungen ins Zwielicht geratene Edathy räumte ein, „dass sein Verhalten den sozialdemokratischen Grundwert des Schutzes von Minderjährigen berührt hat“. Edathy erklärte sich zudem bereit, seine Mitgliedsrechte fünf Jahre ruhen zu lassen – statt drei, wie die Vorinstanz entschieden hatte.
Der SPD-Vorstand ist damit mit dem Versuch gescheitert, Edathy aus der Partei auszuschließen. Parteichef Sigmar Gabriel hatte sich früh festgelegt, dass der einstige Innenpolitiker nicht mehr in die SPD gehöre. „Ich bin überzeugt, dass Sebastian Edathy der SPD und ihrem Ansehen schwer geschadet hat. Wer meint, dass Kinderpornografie ein Kavaliersdelikt ist, der hat mit den Grundsätzen der SPD gebrochen“, lautete stets seine Argumentation.
Das Schiedsgericht des SPD-Bezirks Hannover sah in seiner Entscheidung Mitte 2015 jedoch keine Grundlage für einen Ausschluss. Das Verhalten Edathys habe sich „allein in der Privatsphäre“ abgespielt, erklärte die Kommission. Es verfügte lediglich die für drei Jahre ruhenden Mitgliedsrechte. Beide Seiten gingen in die Berufung.
Punkt hinter die Affäre
Mit dem Vergleich versucht die SPD nun einen Endpunkt hinter eine Affäre zu setzen, in der zahlreiche ihrer Protagonisten schlecht ausgesehen haben. Alles begann, als im kanadischen Toronto ein Mann verhaftet wurde, der im Internet unter anderem Kinderporno-Material vertrieb. Ein Kunde der Firma: Edathy. Kurz bevor es im Februar 2014 zu einer Durchsuchung seiner Wohnung kam, legt er sein Abgeordnetenmandat nieder. Angeblich aus „gesundheitlichen Gründen“.
Die Edathy-Affäre wuchs sich rasch zu einer schweren Krise der großen Koalition aus. Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) musste zurücktreten, weil er am Rande der Koalitionsverhandlungen 2013 SPD-Chef Gabriel einen Tipp gegeben hatte. Friedrich, zu diesem Zeitpunkt Innenminister, hatte von der Sache erfahren – und wollte Gabriel warnen, da Edathy als Kandidat für einen Staatssekretärsposten galt.
Gabriel weihte damals den späteren Fraktionschef Thomas Oppermann ein. Der rief BKA-Chef Jörg Ziercke an, um mehr herauszufinden. Was wurde in diesem Gespräch gesagt? Wer wusste wann was? Und: Wurde Edathy gewarnt? Fragen, die einen Untersuchungsausschuss beschäftigen sollten. Und welche die SPD und insbesondere Oppermann beschädigten.
Strafrechtlich ist der Fall Edathy schon eine Weile beendet. Gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro stellte das Landgericht Verden im März 2015 das Verfahren ein. Als vorbestraft gilt Edathy damit nicht. Ein solches Vorgehen ist laut Strafprozessordnung möglich, wenn „die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“ und die Auflage geeignet ist, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“.
Auch die SPD möchte jetzt offenbar mit dem Fall Edathy abschließen. So gut es eben geht.