Kein Volksentscheid
Halle/MZ. - Warum dürfen die Bundesbürger nicht - wie Bürger andererStaaten - in einem Volksentscheid über die EU-Verfassung abstimmen?
Insgesamt dürfen die Menschenin neun EU-Staaten selbst über die künftigeVerfassung abstimmen. In allen anderen Ländernstehen einem solchen Volksentscheid die nationalenVerfassungen entgegen. Dies ist auch in Deutschlandder Fall. Das Grundgesetz legt im Artikel23 fest, dass Bundestag und Bundesrat dieKompetenz haben, die Bundesrepublik in alleneuropäischen Fragen zu vertreten. Artikel79 ergänzt, dass bei Abstimmungen wie dieüber eine Europäische Verfassung die Zustimmungdes Bundestages und des Bundesrates mit jeweilsZwei-Drittel-Mehrheit notwendig sind. DieseZuständigkeit ergibt sich aus dem Grundmodelleiner parlamentarischen Demokratie, in derdie Bürger ihren Volksvertretern auch dieentsprechenden Verantwortungen übertragen.Versuche, eine Volksabstimmung doch möglichzu machen, hätten also einer Änderung desGrundgesetzes bedurft.
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