Justiz Justiz: Mehr Unterhalt für ältere Trennungskinder
Düsseldorf/dpa. - Dasgeht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle hervor, die bundesweit alsRichtschnur gilt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf amMontag mit.
So stehen Kindern von getrennten Geringverdienern im Alter von 12bis 17 Jahren 295 Euro im Monat zu - 7 Euro mehr als bisher. BeiVolljährigen wächst der Satz in der niedrigsten Stufe um 14 auf 268Euro. Für Nachwuchs bis zu 11 Jahren muss der unterhaltspflichtigeElternteil 2 bis 5 Euro weniger zahlen, in der niedrigsten Verdienst-Stufe 199 Euro für unter Fünfjährige. Wegen der Kindergeld-Erhöhungsei aber kein Kind schlechter gestellt, betonte das Gericht.
Hintergrund der einseitigen Erhöhung sei eine Übergangsregelungaus dem vergangenen Jahr, erläuterte OLG-Familienrichter JürgenSoyka. Damals habe der Gesetzgeber provisorische Regelsätzefestgelegt, bei denen ältere Kinder eher zu kurz gekommen seien. Dieneuen Berechnungen sollen dies ausgleichen. Großverdiener mit 4700bis 5100 Euro Monatseinkommen zum Beispiel müssen nach den neuenMaßstäben an ein volljähriges Kind 528 Euro und damit 29 Euro mehr imMonat zahlen. Ab 5101 Euro Einkommen wird individuell entschieden.
In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtesrund 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil.Die Richtsätze in der Düsseldorfer Tabelle werden in der Regel allezwei Jahre neu berechnet. Sie werden in Abstimmung allerOberlandesgerichte und des Familiengerichtstages erstellt.
(Internet: Düsseldorfer Tabelle: http://www.olg-duesseldorf.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/2009-01-05_ddorfer_tab.pdf