Iran-Geschäfte Iran-Geschäfte: Prozess endet mit Geld- und Bewährungsstrafen
Mühlhausen/dpa. - Zwei ehemals leitende Mitarbeiter einerSüdthüringer Firma sind am Donnerstag wegen illegaler Geschäfte mitdem Iran zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Beidehatten gestanden, im Jahr 2001 militärisch verwendbare Technologie inden Iran geliefert zu haben. Der Ex-Geschäftsführer, der seit einemJahr in Untersuchungshaft sitzt, erhielt 23 Monate Haft, derenRestzeit gegen Zahlung von 50 000 Euro zur Bewährung ausgesetztwurde. Sein Ex-Exportleiter bekam eine Bewährungsstrafe von 16Monaten und muss 5000 Euro zahlen. Die Firma in Schalkau beiSonneberg wurde zudem mit einer Geldbuße von 20 000 Euro belegt.
Das Landgericht Mühlhausen verurteile die beiden Männer wegen desgemeinschaftlichen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. «JedemUnternehmer muss im Falle eines hochsensiblen Landes wie Iran bewusstwerden, wenn es Anhaltspunkte für eine militärische Nutzung vonProdukten gibt», sagte der Vorsitzende Richter Axel Schur. Der 47Jahre alte Ex-Geschäftsführer und sein 65 Jahre alter ehemaligerExportleiter hatten am Donnerstag erstmals öffentlich eingeräumt,eine Vibrationstestanlage für 200 000 Euro in den Iran exportiert zuhaben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich auf dieUrteile verständigt. Sie sind rechtskräftig.
Nachdem zwei Versuche einer direkten Lieferung noch in Deutschlandgestoppt worden waren, schalteten die Lieferanten eine Firma in Dubaiein. Von dort aus erreichte die Anlage den Iran, wo sie untermilitärischer Bewachung im Mai 2002 durch einen Mitarbeiter ausSüdthüringen montiert wurde. Nach Angaben der Anklage sind solcheAnlagen auch bei der Entwicklung militärischer Trägertechnologieeinsetzbar. «Wir haben allerdings keine Anhaltspunkte in den Aktengefunden, dass die Lieferung im Zusammenhang mitMassenvernichtungswaffen, Trägerraketen und dem aktuell diskutiertenAtomprogramm im Iran steht», sagte Richter Schur.
Der ursprünglich von der Bundesanwaltschaft ins Spiel gebrachteAnklagevorwurf der Spionage wurde nach Entscheidungen desOberlandesgerichts Thüringen und des Bundesgerichtshofes fallengelassen.