IS-Mitgliedschaft Irak: Wegen IS-Mitgliedschaft zum Tode verurteilte Deutsche stammt aus Mannheim

Berlin - Eine deutsche Staatsangehörige ist von einem Gericht im Irak zum Tode verurteilt worden. Der Vorwurf: Die Frau mit marokkanischen Wurzeln sei Mitglied in der Terrormiliz des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) gewesen. Sie habe „logistische Unterstützung und Hilfe für die Terrorgruppe geleistet, um Verbrechen zu verüben“, so das Gericht. Auch soll die Frau bei einem Angriff auf irakische Sicherheitskräfte beteiligt gewesen. Das Urteil ist offenbar noch nicht rechtskräftig, sondern kann angefochten werden.
Bei der Verurteilten soll es sich um Lamia K. aus dem baden-württembergischen Mannheim handeln. Sie zusammen mit anderen Deutschen im Juli 2017 in Mossul festgenommen worden. Zuvor hatten irakische Truppen den IS aus der Stadt vertrieben. Unter den Festgenommenen seien Lamia K.‘s Tochter Nadia mit einem Kind sowie Fatima M. aus Detmold in Nordrhein-Westfalen und Linda W. aus Pulsnitz in Sachsen gewesen, meldeten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung am Sonntag.
Behörden glauben, Lamia K. habe aus Überzeugung gehandelt
Lamia K. soll den Meldungen zufolge gegenüber irakischen Behörden zugegeben haben, aus Deutschland über Syrien in den Irak eingereist zu sein. Sie sei nach ihrer Festnahme nach Bagdad gebracht worden und dort auch von deutschen Sicherheitsbeamten befragt worden, meldete die Wochenzeitung „Die Zeit“ Mitte Dezember vergangenen Jahres. Dabei habe die Frau erklärt, sie sei im IS lediglich „ein kleines Würstchen“ gewesen. Das zweifeln die deutschen Behörden laut dem Bericht allerdings an. K. habe aus „Überzeugung und Hingabe“ gehandelt.
Das Auswärtige Amt wollte sich zunächst nicht zu dem Fall äußern. Allerdings werden Deutsche, die im Ausland in Haft sitzen, grundsätzlich von Mitarbeitern der deutschen Botschaften konsularisch betreut. Und eigenen Angaben nach hat die Bundesregierung auch dem Irak gegenüber „wiederholt für die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren und gegen die Verhängung der Todesstrafe eingesetzt“. Das gelte auch für Verfahren gegen mutmaßliche IS-Unterstützer, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion von Mitte Dezember vergangenen Jahres. Offenbar hat die deutsche Botschaft in Bagdad bereits reagiert und diese Haltung auch dem irakischen Außenministerium mitgeteilt, nachdem das Urteil gegen K. bekannt wurde.
Verfassungsschutz warnt vor Frauen und Kindern
Die Frau müsste sich nach derzeitigem Stand auch in Deutschland vor Gericht verantworten. Ob es jedoch dazu kommt, ist völlig unklar. In Deutschland drohte ihr jedoch nicht die Todesstrafe.
In den nächsten Jahren könnte die Zahl der Gerichtsverfahren gegen Deutsche, die sich im Ausland der Extremistenmiliz IS in Syrien und im Irak angeschlossen haben, steigen. Der Verfassungsschutz warnte bereits vor der Gefahr, die von Frauen und Kindern ausgehen könnte, die aus den vom IS kontrollierten Landstrichen wieder nach Deutschland kommen. „Wir sehen die Gefahr, dass Kinder von Dschihadisten islamistisch sozialisiert und entsprechend indoktriniert aus den Kampfgebieten nach Deutschland zurückkehren“, sagte der Chef der Behörde, Hans-Georg Maaßen.
Human Rights Watch kritisiert den Irak
Nach Zählung des Auswärtigen Amtes reisten von 2013 bis einschließlich Ende November 2017 mehr als 960 Männer und Frauen aus Deutschland ausgereist. Mehr als die Hälfte habe deutsche Staatsangehörigkeit, etwa ein Fünftel besitze noch eine zweite Staatsangehörigkeit. „Etwa ein Drittel der ausgereisten Personen befindet sich derzeit wieder in Deutschland. Davon sind mehr als 15 Prozent weiblich.“
Kritik an der Strafverfolgung im Irak hat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch geübt. Das Land habe keine Strategie, „um eine glaubwürdige Strafverfolgung der für die schwersten Verbrechen Verantwortlichen zu gewährleisten.“ Unter den geltenden Anti-Terror-Gesetze würden auch „sämtliche Personen verfolgt, die selbst minimalster Verbindungen“ zum IS verdächtig seien.