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Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Dürfen entführte Flugzeuge abgeschossen werden?

08.11.2005, 09:14
Ein entführter Motorsegler fliegt am 5. Januar 2003 über den Turm der Hessischen Landesbank in der Frankfurter Innenstadt. In Zukunft könnte eine solche Maschine auf Befehl des Verteidigungsministers abgeschossen werden. (Foto: dpa)
Ein entführter Motorsegler fliegt am 5. Januar 2003 über den Turm der Hessischen Landesbank in der Frankfurter Innenstadt. In Zukunft könnte eine solche Maschine auf Befehl des Verteidigungsministers abgeschossen werden. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Karlsruhe/dpa. - Sie halten die Anfang des Jahres inKraft getretene Regelung im Luftsicherheitsgesetz fürverfassungswidrig, weil der Staat niemals Leben gegen Leben abwägendürfe. Auch Bundespräsident Horst Köhler hatte bei der Unterzeichnungdes Gesetzes eine höchstrichterliche Überprüfung angeregt. Ein Urteilwird erst im kommenden Jahr erwartet.

Auslöser des Gesetzes waren die Anschläge des 11. September 2001und der Irrflug eines Sportflugzeugs über Frankfurt im Januar 2003.Nach Paragraf 14 des Gesetzes darf «Waffengewalt» gegen ein mitunschuldigen Passagieren besetztes Flugzeug ausgeübt werden, «wennnach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegendas Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzigeMittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist». DieBeschwerdeführer halten dies für verfassungsrechtlich unzulässig. DerStaat dürfe nicht eine Mehrheit seiner Bürger dadurch schützen, dasser eine Minderheit vorsätzlich töte.