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Initiative Initiative: Künast will Tierschutz im Grundgesetz verankern

26.03.2002, 14:22
Bundesverbraucherministerin Renate Künast
Bundesverbraucherministerin Renate Künast dpa

Berlin/dpa. - Für die Grundgesetzänderung ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Sie war in den vergangenen Jahren mehrfachnicht zu Stande gekommen, weil die Stimmen von CDU und CSU fehlten.Alle anderen Parteien unterstützen die Initiative einhellig.Inzwischen hat sich die Union aber für eine Aufnahme des Tierschutzesins Grundgesetz ausgesprochen. Der Bundesrat, der nach dem Bundestagzügig über die Verfassungsänderung entscheiden will, hat bereitsvergangene Woche seine Zustimmung signalisiert.

Nach dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition soll der Artikel20a des Grundgesetzes um die Passage «und die Tiere» erweitertwerden. Damit würde er vollständig lauten: «Der Staat schützt auchin Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichenLebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigenOrdnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Rechtdurch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.»

Die Grünen-Tierschutzexpertin Ulrike Höfken sagte, nach demTierschutzgesetz seien Tiere als leidens- und empfindungsfähigeLebewesen zwar vor unnötigen Leiden und Schmerzen zu schützen.Zahlreiche Gerichtsurteile zeigten aber: «Ohne verfassungsrechtlicheVerankerung des Tierschutzes ist die rechtliche Umsetzung diesesgeltenden Tierschutzgesetzes nicht ausreichend gesichert.»

Die Aufnahme ins Grundgesetz hätte nach Ansicht HöfkensAuswirkungen auf derzeit «vorbehaltlos garantierte Grundrechte wiedie Freiheit von Forschung, Lehre, Kunst und Religion». DieseGrundrechte müssten künftig gegen das Staatsziel Tierschutz abgewogenwerden. Betroffen seien etwa Tierversuche in Universitäten und derIndustrie oder auch künstlerische Experimente, bei denen Tiere zuSchaden kommen.

Künast sagte, auch beim Schächten, das dasBundesverfassungsgericht Mitte Januar in Ausnahmefällen genehmigthatte, könnten engere Grenzen gezogen werden. Die Ministerin betonteaber, «aus Respekt vor anderen Religionen» nicht generell gegen dasrituelle Schlachten ohne Betäubung zu sein. Die Union hatte dasUrteil zum Schächten zum Anlass genommen, den Tierschutz nun doch insGrundgesetz aufnehmen zu wollen.