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Indien Indien: Drei Todesurteile für Anschläge in Mumbai

06.08.2009, 07:19
Rauchschwaden stehen am 29. November 2008 nach einem Terroranschlag über dem Taj Hotel in Mumbai (Indien). Jetzt wurden die Verantwortlichen zur Todesstrafe verurteilt. (FOTO: DPA)
Rauchschwaden stehen am 29. November 2008 nach einem Terroranschlag über dem Taj Hotel in Mumbai (Indien). Jetzt wurden die Verantwortlichen zur Todesstrafe verurteilt. (FOTO: DPA) EPA

Neu Delhi/dpa. - Staatsanwalt Ujwal Nikam erklärte am Donnerstag, mit dem «wegweisenden Urteil» seien die Richter dem Antrag der Anklage gefolgt. Die beiden Männer und eine Frau waren bereits Ende Juli wegen Mordes in mehr als 50Fällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigungschuldig gesprochen worden. Im Auftrag der aus Pakistan herausoperierenden Terrorgruppe Lashkar-e-Taiba sollen die drei indischenStaatsbürger die Tat geplant und ausgeführt haben.

Die Verteidigung nannte das Urteil «gegenstandslos» und kündigteBerufung an. Seine Mandanten seien «fehlgeleitet und indoktriniert»worden, sagte Strafverteidiger Wahab Khan vor Journalisten in Mumbai.Daher sei die Todesstrafe nicht gerechtfertigt.

Bei dem Doppelanschlag auf das Denkmal «Gateway of India», das alsWahrzeichen Mumbais gilt, und auf einen Schmuckbasar in derInnenstadt waren am 25. August 2003 insgesamt 54 Menschen getötet undmehr als 240 verletzt worden. Die Bluttat, bei dem Autobombenferngezündet worden waren, war die erste von insgesamt drei, dieMumbai in den vergangenen Jahren erschütterten.

Im Juli 2006 kamen 187 Menschen ums Leben, als in Vorortzügen undauf Bahnhöfen sieben Bomben explodierten. Mehr als 160 Menschenstarben bei der jüngsten Terrorserie im November 2008, als zehnAngreifer Luxushotels und andere Gebäude attackierten und tagelangbesetzt hielten. Dem einzigen überlebende Beteiligten dieserAnschläge, dem 21-jährigen Pakistaner Ajmal Amir Kasab, wird derzeitim Mumbai der Prozess gemacht. Auch er soll im Auftrag vonLashkar-e-Taiba agiert haben. Im Falle einer Verurteilung droht ihmebenfalls die Todesstrafe.