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Illegale Beschäftigung Illegale Beschäftigung: Drohen bei Schwarzarbeit künftig Haftstrafen?

Von Christian Schafmeister 19.10.2003, 19:23

Halle/Berlin/MZ. - Nach dem Entwurf, der ab Montag zur Abstimmungin die anderen Ministerien geht, machen sichauch Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger, die schwarz beschäftigt sind, strafbar. Schätzungen gehen bundesweitvon etwa zehn Millionen Personen aus, die regelmäßig schwarz arbeiten. Die Behörden in Sachsen-Anhalt verfolgten im vergangenen Jahr 1275 Verfahren, in denen insgesamt Bußgelderin Höhe von fast 350000 Euro verhängt wurden.

Die Suche nach illegal Beschäftigten sollBerichten zufolge künftig beim Zoll gebündeltwerden. "Die Ergebnisse werden damit besser",glaubt Reiner Haseloff, Staatssekretär imMagdeburger Arbeitsministerium. Bisher seienArbeitsämter bei Kontrollen auch auf Polizeioder Zoll angewiesen. "Die Probleme geteilterZuständigkeiten entfallen jetzt."

Haseloffbegrüßt auch das hohe Strafmaß. "Das Unrechtsbewusstseinwird damit in ein anderes Licht gerückt."Das Baugewerbe des Landes glaubt aber nichtan einen abschreckenden Effekt. VerbandsjuristGiso Töpfer fürchtet vielmehr ein "Vollzugsdefizit",da sich "vor allem die ausländischen Anbieterden Zahlungen entziehen".