1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Hintergrund: Hintergrund: Wie kann es mit der EU-Verfassung weitergehen?

Hintergrund Hintergrund: Wie kann es mit der EU-Verfassung weitergehen?

28.05.2006, 15:22

Wien/dpa. - Für einige ist die EU-Verfassung tot. Andere - wieBundeskanzlerin Angela Merkel - wollen den Verfassungsvertrag trotzden ablehnenden Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlandenauf jeden Fall retten. Einige Planspiele dazu:

Ist die Verfassung tot?

Alle EU-Länder müssen dem Verfassungsvertrag zustimmen, damit erin Kraft treten kann. Eine einfache Fortsetzung der Ratifizierung undeine Wiederholung der Volksabstimmungen in Frankreich und denNiederlanden gilt als nicht praktikabel. 15 der 25 EU-Mitgliederhaben dem Text bislang zugestimmt (in Deutschland läuft dazu abernoch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht). Die Befürworterder Verfassung setzen darauf, dass mindestens 20 Länder zustimmen.Dann könnte der politische Druck so groß werden, dass diewesentlichsten Elemente des Vertragstextes schließlich doch noch vonallen Ländern gebilligt werden.

Kann die Verfassung in Einzelteile zerlegt werden?

Dieser Vorschlag stammt vor allem aus Frankreich, hat aber auch inDeutschland Anhänger. Die Verfassung besteht aus drei Teilen: DieGrundbestimmungen und die Organe der EU; die Charta der Grundrechte;die Abgrenzung der verschiedenen Politikfelder. Da vor allem derdritte Teil strittig ist, plädieren einige für eine Abtrennung.Merkel ist gegen «Rosinenpickerei», weil dann jedes Land wieder seineSonderwünsche präsentieren könnte.

Wie lange kann der Nizza-Vertrag weiter gelten?

Der Nizza-EU-Vertrag des Jahres 2000 sollte mit neuen Regeln dieEU für eine Erweiterung auf maximal 27 Länder fit machen. Mit demBeitritt von Rumänien und Bulgarien 2007 oder spätestens 2008 istdiese Größe erreicht. Weitere Mitglieder - etwa Kroatien - könntenohne Änderung der Verträge nicht mehr aufgenommen werden. AusFrankreich kam der Vorschlag, wichtige Neuerungen der Verfassung inden Nizza-Vertrag einzuarbeiten. Auch dieser Vorschlag findet bislangkeine breite Zustimmung.

Endet der Verfassungsstreit mit einem «Kerneuropa»?

Verbreitet ist in der EU die Auffassung, dass eine auf 27 und mehrStaaten erweiterte EU nicht mehr «regierungsfähig» ist, wenn es keineneuen «Spielregeln» gibt, wie sie in der Verfassung festgelegt sind.Sollte es bei diesem Zustand bleiben, gilt eine besonders engeZusammenarbeit einiger Länder - analog der Euro-Gruppe - innerhalbder EU wahrscheinlich.

Wie kann der Verfassungsprozess gerettet werden?

Mit grundlegenden neuen Weichenstellungen in der Verfassungsfragewird vor der Präsidentenwahl in Frankreich und der Parlamentswahl inden Niederlagen im ersten Halbjahr 2007 nicht gerechnet. Vielfachwird jetzt eine Verlängerung der 2005 vereinbarten «Zeit desNachdenkens» gefordert, um bis zur nächsten Europawahl 2009 dieGrundelemente der Verfassung zu «retten». In der Zwischenzeit solldie EU mit der Umsetzung wichtiger Vorhaben - etwa mit einer neuenNachbarschafts- und Energiepolitik oder der Entbürokratisierung - dieskeptischen EU-Bürger wieder für das «Projekt Europa» gewinnen.