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Hintergrund Hintergrund: Von 2012 an steigt das Rentenalter

09.03.2007, 07:50

Berlin/dpa. - Die «Rente mit 67» ist der zentraleBaustein dieser Rentenreform. dpa gibt einen Überblick über dasGesamtkonzept:

REGELALTERSGRENZE: Von 2012 an steigt das gesetzlicheRenteneintrittsalter für eine abschlagfreie Rente schrittweise auf 67Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947,der bis zur vollen Rente einen Monat länger arbeiten soll. DerGeburtsjahrgang 1964 ist dann der erste Jahrgang, für den dasneue Rentenalter 67 gilt. Die 2012 beginnende Anhebung vollzieht sichbis 2023 (Geburtsjahrgang 1958) in Monatsschritten, danach bis 2029in Zwei-Monatsschritten.

AUSNAHMEN: Wer 45 Jahre Beiträge bezahlt hat, soll auch künftig mit65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Bei denBeitragszeiten zählt auch Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr desKindes mit. Allerdings kommt derzeit nur der kleinere Teil derBeschäftigten auf 45 Beitragsjahre: Bei den Männern waren es zuletzt28 Prozent, bei den Frauen knapp 4 Prozent.

ABSCHLÄGE: Wer 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, soll auchkünftig schon ab 63 in Rente gehen können - muss dafür aber Abschlägein Kauf nehmen, und zwar 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor dergesetzlichen Regelaltersgrenze aufhört.

ERWERBSMINDERUNGSRENTEN: Wer aus gesundheitlichen Gründen nureingeschränkt arbeiten kann, erhält maximal 10,8 Prozent Abschlag. Erkann als Erwerbsgeminderter weiterhin mit 63 Jahren abschlagfrei inRente gehen. Allerdings erst nach 35 Beitragsjahren. Diese Regelunggilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.

ALTERSRENTE FÜR SCHWERBEHINDERTE MIT 35 VERSICHERUNGSJAHREN: Auchhier wird das Eintrittsalter stufenweise angehoben - von 63 auf 65Jahre. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann als Schwerbehinderter mit 62in Ruhestand gehen.

WITWENRENTE: Die Altersgrenze für die große Witwenrente wird von 45auf 47 Jahre angehoben.

BEITRAGSSATZ: Ziel der Reform ist es, den Beitragssatz zurRentenversicherung - er liegt seit Jahresbeginn bei 19,9 Prozent -trotz der Alterung der Gesellschaft bis 2020 nicht über 20 Prozentund bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Nach derjüngsten Prognose des Statistischen Bundesamtes wird es im Jahr 2050doppelt so viele 60-Jährige geben wie Neugeborene. Es zeichnet sichein Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung von heute 42 aufdann 50 Jahre ab.