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Hintergrund Hintergrund: Verspätete Meldungen von Störfällen in deutschen AKW

04.07.2007, 14:16

Hamburg/dpa. - Eine Chronologie der Versäumnisse:

1976: Erst im Jahr 1990 wird bekannt, dass bereits 1976 bei einemBrand im Maschinenraum des DDR-Atomkraftwerkes Greifswald eineeinzige Noteinrichtung die Kernschmelze verhindert hatte. 1974, 1981,1988 und 1989 soll es in Greifswald weitere verschwiegene schwereStörfälle gegeben haben.

September 1977: Nach Revisionsarbeiten wird der ReaktorNeckarwestheim (Baden-Württemberg) zu schnell hochgefahren. DasWerkspersonal hatte die Nachlaufzeit eines Anzeigengerätesunterschätzt. Der Störfall wird erst zwei Monate später bekannt.

Juni 1978: Aus einem Rohr im Maschinenraum des AKW Brunsbüttel(Schleswig-Holstein) entweichen rund 100 Tonnen radioaktiver Dampfins Freie. Die Öffentlichkeit erfährt es erst durch einen anonymenAnruf bei der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Mai 1986: Nahe des Reaktors Hamm-Uentrop (Nordrhein-Westfalen)wird eine Strahlung von bis zu 50 000 Becquerel pro QuadratmeterBoden gemessen. Der Betreiber führt das auf die Katastrophe vonTschernobyl zurück. Das Freiburger Öko-Institut meint, 70 Prozent derBelastung seien die Folge eines Störfalls in Hamm. Dieser wird dreiWochen später bekannt.

Dezember 1987: Bei der Untersuchung eines Fehlers im AKW Biblis A(Hessen) entdeckt die Aufsichtsbehörde einen weiterenmeldepflichtigen Störfall, der bereits einige Tage zurück liegt.

August 1998: Das Kieler Energieministerium rügt schriftlich denBetreiber des AKW Krümmel (Schleswig-Holstein), weil ein Sabotageaktauf dem Kraftwerksgelände nicht sofort gemeldet worden ist.

August 2001: Beim Anfahren der Anlage Philippsburg 2 (Baden-Württemberg) werden die vier Flutbehälter des Notsystems nichtausreichend gefüllt. Ein Störfall, den der Betreiber nicht meldet.

Dezember 2001: Weil der Betreiber des AKW-Brunsbüttel die Behördenerst drei Tage nach dem Platzen einer Leitung darüber informiert,äußert das Bundesumweltministerium «Zweifel an der Zuverlässigkeitdes Betreibers» - eine Drohung mit dem Entzug der Betriebserlaubnis.