Hintergrund Hintergrund: Unterbindungsgewahrsam
Hamburg/dpa. - Mit diesem Schritt sollen drohende Gewalttatenverhindert werden - anders als bei der Untersuchungshaft imStrafverfahren geht es also nicht um die Ahndung schon begangenerStraftaten. Es muss konkrete Anhaltspunkte für schwere Störungengeben - etwa die Aufforderung zu Gewalt. Bei Sportveranstaltungenmüssen auch gewaltbereite Hooligans mit vorbeugendem Arrest rechnen.
Die Handhabe für den Unterbindungsgewahrsam bieten die Polizei-und Ordnungsgesetze der Länder. Die mögliche Dauer desPolizeigewahrsams reicht bis zu zwei Wochen - etwa in Bayern undBaden-Württemberg. In Mecklenburg-Vorpommern, wo sich im Juni diewichtigsten politischen Führer der Welt treffen, sieht das «Gesetzüber die öffentliche Sicherheit und Ordnung» maximal zehn Tage vor.Wenn die polizeiliche Maßnahme nicht «unverzüglich» von einem Richterbestätigt wird, ist der Betroffene wieder freizulassen.
Vorreiter des Unterbindungsgewahrsams war Bayern, wo seit 1989eine gesetzliche Regelung existiert. Als die Polizei beimWeltwirtschaftsgipfel 1992 in München etwa 500 Demonstranten fürmehrere Tage in Gewahrsam nehmen wollte, machte ein Richter dieseAbsicht jedoch nach wenigen Stunden zunichte. In Niedersachsen warendie so genannten Chaostage im Jahr 1995 in Hannover Anlass zurgesetzlichen Regelung des Unterbindungsgewahrsams.