Hintergrund Hintergrund: Schutzrechte im Grundgesetz
Berlin/dpa. - Dies wäre ein allgemeines Postulat an den Staat, auf die Einhaltungvon Kinderrechten zu achten.
Ein konkreter Schutz wird allerdings durch andere Gesetzegewährleistet, etwa im Straf- oder Familienrecht. In der Beratung istderzeit ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries(SPD). Mit einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sollenkünftig Familiengerichte bei Vernachlässigung und Misshandlung früherzugunsten des Kindeswohls eingreifen können. Vor einer staatlichenIntervention müsste demnach nicht mehr erst belegt werden, dass dieEltern bei der Erziehung versagt haben.
Die Aufnahme von grundlegenden Rechten in die Verfassung wirdimmer wieder verlangt. So gibt es beispielsweise die Forderung,Kultur oder Sport als Staatsziel aufzunehmen. In der Vergangenheitwurde das Grundgesetz deswegen in einigen Fällen geändert. NachArtikel 20a soll der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und dieTiere schützen. 1994 wurde in Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)die Pflicht des Staates eingefügt, die tatsächliche Durchsetzung derGleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und die Vorgabe,dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf.
Kinderrechte könnten im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes(Artikel 1 bis 19) verankert werden. Diskutiert wird eine Ergänzungdes Artikel 6, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz derstaatlichen Ordnung stellt. Kritiker wenden allerdings ein, dass mandann genauso gut fordern könnte, auch die Rechte von Alten in dieVerfassung aufzunehmen.