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Hintergrund Hintergrund: Scharia bedroht Glaubensabfall mit dem Tod

10.08.2001, 12:22

Hamburg/dpa. - Nach dem traditionellen islamischen Recht, derScharia, kann ein vom Glauben abgefallener Moslem mit dem Todebestraft werden. Praktiziert wird diese harte Auslegung der Gesetzenach Auskunft von Dr. Kai Hafez vom Deutschen Orient-Institut inHamburg in der islamischen Welt außer von den fundamentalistischenafghanischen Taliban jedoch kaum.

In Ländern wie Saudi-Arabien, Oman, Iran und Pakistan sei dieScharia zwar ebenfalls geltendes Recht, werde aber unterschiedlichausgelegt und zum Teil nur eingeschränkt angewendet. Fälle, in denendie Apostasie - der Abfall vom Glauben - von Gerichten nach einem injedem Fall vorgeschriebenen Verfahren mit dem Tode geahndet wurde,seien aus jüngerer Zeit nicht bekannt.

Dass Abtrünnige mit dem Tode zu bestrafen sind, wurde nicht inerster Linie aus dem Koran, sondern vor allem aus der islamischenÜberlieferung abgeleitet. Der Koran kennt nach der Darstellung vonHafez keine körperlichen Strafen im Diesseits und überlasse dieBestrafung von Sündern dem Himmelsgericht. Konkrete Strafen imDiesseits sehe nur die in unterschiedlichen Ausprägungen entwickelteScharia vor. In drei der vier islamischen Rechtsschulen sei dieTodesstrafe für Abtrünnige vorgesehen.

Die Härte der Strafe wird von Religionsforschern damit erklärt,dass im Islam Staat und Religion als Einheit betrachtet werden. DerAbfall vom Glauben werde insbesondere von den Fundamentalisten alsErschütterung der moslemischen Gemeinschaft gewertet und komme einemStaatsverrat gleich.