Hintergrund Hintergrund: Rentenanpassung und neue Melderegeln für Arbeitslose
Zum 1. Juli treten diesmal nur zwei Änderungen in Kraft: Sie betreffen Rentner und Beschäftigte, denen die Kündigung droht. - Die RENTEN für die rund 19,5 Millionen Rentner in Deutschland erhöhen sich zur Jahresmitte geringfügig: Sie steigen im Westen um 1,04 Prozent, im Osten um 1,19 Prozent. Auch die Leistungen für Sozialhilfeempfänger werden entsprechend angehoben. Preisbereinigt bedeutet die Erhöhung bestenfalls eine Nullrunde. - Bei KÜNDIGUNGEN müssen die Betroffenen künftig neue Meldefristen beachten: Wer nicht innerhalb von 7 Tagen das Arbeitsamt von einer Kündigung informiert, dem wird das Arbeitslosengeld bis zu 30 Tage gekürzt. Eine verspätete Meldung führt zu einer Minderung, die - abhängig vom bisherigen Einkommen - zwischen 7 und 50 Euro pro Tag liegt. Auch die Arbeitgeber sind gehalten, das Arbeitsamt frühzeitig über eine Kündigung zu informieren und den Arbeitnehmer «für notwendige Aktivitäten im Rahmen der Stellensuche» freizustellen. Dazu gehören auch Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitsamtes. Die Neuregelung der Meldepflicht stammt aus dem Reform-Katalog der Hartz- Kommission und soll dazu beitragen, dass die Zeit zwischen Kündigung und Beginn der Arbeitslosigkeit bereits für die Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle genutzt werden kann.