1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Hintergrund: Hintergrund: Regelungen zu Stammzellenforschung in EU-Ländern

Hintergrund Hintergrund: Regelungen zu Stammzellenforschung in EU-Ländern

15.06.2005, 10:37

Brüssel/dpa. - In Großbritannien, Belgien und Schweden reichen die Rechte zurStammzellenforschung am weitesten. Die Länder erlaubentherapeutisches Klonen. Wissenschaftler dürfen dort Embryonen rein zuForschungszwecken herstellen.

In sechs EU-Ländern dürfen Stammzellen aus Embryonen gewonnenwerden, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind.Die Embryonen werden dabei zerstört. Dieses Verfahren erlauben dieNiederlande, Dänemark, Finnland, Spanien, Griechenland undFrankreich.

In Estland, Ungarn, Lettland und Slowenien gibt es bisher keinespeziellen Gesetze zur Forschung an embryonalen Stammzellen. Diesevier EU-Länder lassen aber einzelne Forschungsprojekte mitüberzähligen Embryonen aus künstlichen Befruchtungsverfahren zu.

Deutschland und Italien haben Regelungen getroffen, dieStammzellenforschung nur sehr begrenzt erlaubt. So darf nur anspeziellen, importierten Stammzellen geforscht werden. Im Fall vonDeutschland müssen diese Stammzellen vor Januar 2002 gewonnen wordensein.

In Österreich, Litauen und Polen verbieten Gesetze die Forschungmit embryonalen Stammzellen.

Die EU-Kommission hat die Informationen am 15. Mai 2005veröffentlicht.