Hintergrund Hintergrund: Mehrwert- oder Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird. Getragen und mit dem Kaufpreis bezahlt wird sie vom Endverbraucher.
Das in den vergangenen Jahren gesunkene Aufkommen aus dieser Steuer - 104,5 Milliarden Euro im Jahr 2001 nach 107 Milliarden in 2000 und 111,6 Milliarden in 1999 - steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Die Anteile von Bund und Ländern werden jeweils durch ein Bundesgesetz festgesetzt, dem auch der Bundesrat zustimmen muss. Seit 1999 bekommt der Bund 5,63 Prozent des Mehrwertsteueraufkommens vorab zur Rentenversicherung.
Der allgemeine Steuersatz wurde letztmals am 1. April 1998 von 15 auf 16 Prozent erhöht. Bereits seit 1. Juli 1983 liegt der ermäßigte Steuersatz bei 7 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz wird unter anderem erhoben für Lebensmittel, den Personennahverkehr, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Konzerte und Theateraufführungen. Einige Einzelleistungen von der Tätigkeit von Ärzten und Krankenhäusern bis hin zum Betrieb staatlicher Theater, Orchester und Chöre sind umsatzsteuerfrei.
Mit einem Satz von 16 Prozent liegt Deutschland im europäischen Vergleich mit Spanien (ebenfalls 16 Prozent) und Luxemburg (15 Prozent) am unteren Ende der Skala. Die höchste Mehrwertsteuer wird den Konsumenten in den skandinavischen Ländern Schweden und Dänemark mit 25 Prozent abverlangt.