Hintergrund Hintergrund: Folgen der «Schwarzen Liste»
Brüssel/MZ. - Wo kann ich erfahren, welche Fluggesellschaften betroffen sind?
Die "Schwarze Liste" muss an allen Flughäfen ausgehängt und in den Reisebüros verfügbar sein. Die MZ zeigt die Liste im Internet.
Ist die Liste immer aktuell?
Die EU-Kommission hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) beauftragt, die Liste alle drei Monate zu aktualisieren.
Ich habe eine Reise gebucht, bei der Anschlussflug mit einer Gesellschaft geplant ist, die auf der Liste steht.
Entsprechend der EU-Verordnung ist Ihr Ansprechpartner der Reise-Veranstalter, also nicht das Reisebüro, in dem gebucht wurde. Dieser Veranstalter muss Ihnen einen Ersatzflug anbieten. Im anderen Fall kann der Kunde von dem Flug zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Wie groß ist die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen der Staaten, deren Airlines betroffen sind?
Die EU bietet den betroffenen Staaten technische Hilfen an, um die Situation der Flugzeuge zu verbessern. Dennoch sind Gegenmaßnahmen, wie das Festhalten von EU-Fliegern, nicht ausgeschlossen.
Wie groß ist die Gefahr, dass auf der Liste erfasste Airlines Flugverbindungen dadurch unterlaufen, dass sie andere Flugzeuge anmieten?
Ab April hat der Fluggast das Recht, in seinen Reise-Unterlagen alle Informationen zu bekommen. Dazu gehören der Name der Gesellschaft, die den Flug anbietet, der Airline, die den Flug durchführt und der Flugzeugtyp. Wenn also eine gelistete Fluggesellschaft eine Verbindung durch eine als sicher geltende Airline durchführen lässt oder dazu einen Jet chartert, der als unbedenklich eingestuft ist, dient das nur der Sicherheit des Passagiers und ist keine Gefahr.