Hintergrund Hintergrund: Die Ziele der Föderalismusreform II
Berlin/dpa. - Der Kern ist eine Schuldenbremse. DieZiele:
SCHULDENGRENZE: Bund und Länder wollen Obergrenzen fürStaatsschulden einführen. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, von2020 an keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Geplant sind inKonjunkturkrisen strenge Bedingungen zur Schuldenaufnahme und inwirtschaftlich guten Jahren Rücklagen oder Schuldentilgung.
KONSOLIDIERUNGSPAKT: Reichere Länder sollen ärmeren Ländern beider Bewältigung von Zinslasten helfen. Dabei müssen noch Detailsgeklärt werden. Bayern hatte nach Widerstand unter der Maßgabe einerstrengeren Schuldenregelung eingelenkt.
FRÜHWARNSYSTEM: Um Haushaltskrisen frühzeitig zu erkennen und zuverhindern, soll ein Frühwarnsystem eingeführt werden.
STEUERAUTONOMIE: Bund und Länder haben sich bereits auf eineÜbertragung der Kfz-Steuer auf den Bund verständigt. Dafür ist einAusgleich von 8,9 Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen. Geplant istauch, dass die Verwaltungskompetenz für die Versicherungssteuer aufden Bund übergeht, dem die Steuer ohnehin zufließt.
VERWALTUNG: Die Kooperation in der Informationstechnologie sollgestärkt werden. Länder sollen sich stärker an den jeweils bestenLösungen orientieren («Benchmarking»). Ein nationales Krebsregisterkönnte laut Entwurf durch ein Bundesgesetz eingerichtet werden.
STRITTIGE FRAGEN: Keine Einigung gab es bisher über mehrAbweichmöglichkeiten der Länder von Bundesstandards, mehrSteuerautonomie auf der Länderseite, die Übertragung vonBundesstraßen an die Länder, ein neues Abstimmungsverfahren imBundesrat und Finanzhilfen des Bundes bei einer Störung desgesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Völlig strittig sindursprüngliche Überlegungen, den freiwilligen Zusammenschluss vonLändern zu erleichtern.