Hintergrund Hintergrund: Die Kernpunkte der Föderalismusreform
Berlin/dpa. - Die wichtigsten Punkte:
MEHR RECHTE FÜR BUNDESTAG UND LANDTAGE: Mit einer klarerenKompetenzabgrenzung erhalten Bundestag und Landtage mehr gesetzlicheGestaltungsmöglichkeiten. Die Quote der Bundesgesetze, denen derBundesrat zustimmen muss, soll von jetzt 60 Prozent auf 30 bis 40Prozent sinken.
ABWEICHUNGSRECHTE: Erstmals wird im Grundgesetz ein Recht derLänder festgeschrieben, von der Gesetzgebung des Bundes abzuweichen.Dies soll zu mehr «Wettbewerbsföderalismus» führen. Der Bund kannallerdings Gesetze, die von den Ländern abweichend geregelt werden,seinerseits wieder neu fassen.
BILDUNG: Die Länder werden in ihrer Bildungspolitik gestärkt. Fürdie Zulassung zum Studium kann künftig jedes Land eigene Regelungentreffen und vom Bundesrecht abweichen. Der Bund kann aberSonderprogramme im Hochschulbereich etwa zur Schaffung zusätzlicherStudienplätze auflegen, wenn alle Länder zustimmen.
KOMPETENZAUFTEILUNG: Künftig sind DIE LÄNDER zuständig fürDienstrecht, Besoldung und Versorgung der Landes- undKommunalbeamten. Ihnen obliegt zudem die Regelung desDemonstrationsrechts, des Strafvollzugs, des Heimrechts sowie desLadenschluss- und das Gaststättenrechts. DER BUND bekommt neueZuständigkeiten für das Bundeskriminalamt. Ferner wird erverantwortlich für das Melde- und Ausweiswesen, den Schutz deutschenKulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland, für das Waffen- undSprengstoffrecht, das Kriegsfolgenrecht und die Kernenergie.
UMWELT: Der Bund erhält direkte Kompetenzen für Naturschutz,Landschaftspflege und Wasserhaushalt. Damit kann er erstmals einUmweltgesetzbuch schaffen. Die Länder können in Einzelbereichen aberdavon abweichen.
HAUSHALTSDISZIPLIN: Zukünftig werden Bund und Länder perGrundgesetz zur Sparsamkeit verpflichtet. Sanktionszahlungen an dieEU trägt der Bund zu 65 Prozent. Die Länder zahlen 35 Prozent.
EUROPA: Die Rechte der Länder bei der Mitsprache in Brüssel werdenbeschränkt. Sie können auf EU-Ebene nur bei Verhandlungen überschulische Bildung, Kultur und Rundfunk als Vertreter Deutschlandsauftreten.
BERLIN ALS HAUPTSTADT: Die Hauptstadtfunktion Berlins und diegesamtstaatliche Repräsentation in Berlin werden als Bundesaufgabefestgeschrieben. Die Verpflichtungen gegenüber dem früherenRegierungssitz Bonn bleiben bestehen.