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Hintergrund Hintergrund: Die Beschlüsse der CDU

02.12.2003, 13:16

Leipzig/dpa. - Die CDU hat bei ihrem Bundesparteitag in Leipzig einen radikalen Kurswechsel in der Sozial- und Steuerpolitik beschlossen. Zudem verabschiedeten die Delegierten ein Konzept zur Parteireform. Nachfolgend die Kernpunkte der Beschlüsse:

REFORM DER SOZIALSYSTEME

Krankenversicherung - Die CDU will einen Systemwechsel im Gesundheitswesen. Die bisher einkommensabhängige Krankenversicherung soll von einem Prämienmodell abgelöst werden, in dem jeder erwachsene Versicherte 200 Euro monatlich zahlt. Arbeitnehmer erhalten 6,5 Prozent ihres Verdienstes vom Arbeitgeber direkt ausgezahlt.

   Der Beitrag für Kinder soll aus Steuermitteln kommen. Geringverdiener und Familien sollen ebenfalls aus Steuermitteln einen Sozialausgleich erhalten. Dieser setzt bei Familieneinkommen von unter 2500 Euro brutto im Monat ein. Die von SPD und Grünen favorisierte Bürgerversicherung lehnt die CDU ab.

Rente - Das umlagefinanzierte System soll beibehalten, aber um kapitalgedeckte Elemente ergänzt werden. Eine abschlagsfreie Rente soll es erst mit 67 oder nach 45 Beitragsjahren geben. Eine Basisrente 15 Prozent über dem Sozialhilfeniveau soll Altersarmut verhindern.

Kindererziehungszeiten werden stärker angerechnet. Zudem strebt die CDU an, Eltern bei den Rentenbeiträgen schrittweise um bis zu 50 Euro monatlich zu entlasten. Die Finanzierung dieses Elternbonus ist zwischen CDU und CSU umstritten. Ein demographischer Faktor soll die Rentenhöhe an den Altersaufbau in der Bevölkerung koppeln.

Pflege - Auch hier will die CDU auf ein kapitalgedecktes System umsteigen. Ein Prämienmodell soll eingeführt werden. In der Übergangsphase bleibt es bei der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zur Kostenentlastung wird die Streichung eines Urlaubstags verlangt.

EINFACHES EINKOMMENSTEUERRECHT

Stufentarif - Statt des bisher linear ansteigenden Steuersatzes fordert die CDU einen gestaffelten Steuertarif von 12, 24 und 36 Prozent. Zudem gibt es einen steuerfreien Grundfreibetrag von 8000 Euro für jeden Erwachsenen und jedes Kind. Hinzu kommt ein einheitlicher Pauschalbetrag von 1000 Euro für jeden Arbeitnehmer als Ausgleich für den Wegfall von Steuerbefreiungen. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten.

Kapitaleinkünfte - Auf Kapitaleinkünfte, die nicht Dividendenzahlungen sind, wird wie bisher eine Quellensteuer erhoben. Sie soll bei 24 Prozent liegen.

Bedeutung für Kommunen - Die Gewerbesteuer bleibt bestehen. Sie soll später durch eine auf die Wirtschaftskraft bezogene Gemeindesteuer ersetzt werden.

Abschaffung von Ausnahmen - Es entfallen Steuervergünstigungen für Abgeordnetenbezüge, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Abfindungen, Übergangsgelder, Trinkgelder und anderes mehr.

PARTEIREFORM

Mitgliederwerbung - Die CDU will verstärkt um neue Mitglieder werben. Darüber hinaus sollen neue Formen der Mitarbeit angeboten werden. Die Christdemokraten öffnen sich gegenüber Bürgerinitiativen und anderen sozialen Gruppen.

Demokratisierung - Die Mitglieder sollen mehr Rechte erhalten. Direktkandidaten können künftig in Parteiversammlungen gewählt werden. Es wird auch eine Ämterbegrenzung auf in der Regel maximal drei Ämter eingeführt.

Parteimodernisierung - Die Organisation der Partei soll dem Internet-Zeitalter angepasst werden. Der Auftritt der CDU soll vereinheitlicht werden. So wurde ein einheitliches Logo für alle Parteiverbände entwickelt.