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Hintergrund Hintergrund: Die Anti-Terror-Gesetze seit dem 11. September 2001

20.08.2006, 11:45

Berlin/dpa. - EinÜberblick über die wichtigsten Maßnahmen:

SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG: Die Überprüfungen im Luftverkehr wurdenverschärft. Das Personal in Sicherheitsbereichen soll jährlich aufseine Zuverlässigkeit geprüft werden.

VEREINSGESETZ: Nach der Abschaffung des Religionsprivilegs könnenextremistische Religionsgemeinschaften verboten werden. Das ersteVerbot betraf den Verein des islamistischen Fundamentalisten MetinKaplan, des selbst ernannten «Kalifen von Köln».

STRAFGESETZ: Der neue Terroristen-Paragraf 129b erlaubt dieStrafverfolgung von Anhängern ausländischer Terrorgruppen. Früherkonnten nur Mitglieder krimineller und terroristischen Vereinigungenim Inland belangt werden.

BUNDESKRIMINALAMT (BKA): Die Kompetenzen des BKA wurden erweitert.Es kann auch Anhänger ausländischer Terrororganisationen verfolgenund bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Geplantsind Präventivbefugnisse bei der Terrorismusbekämpfung.

BUNDESPOLIZEI: Der frühere Bundesgrenzschutz ist für den Einsatzvon Sicherheitskräften in Flugzeugen (so genannten Sky Marshalls)zuständig.

VERFASSUNGSSCHUTZ: Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann auchsolche Aktivitäten beobachten, die sich gegen Völkerverständigung undfriedliches Zusammenleben richten. Um Geldströme von Terrorgruppen zuerforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken, Postdienstleisternund Luftverkehrsunternehmen Informationen abfragen.

AUSLÄNDER/ASYL: Die Bedingungen für den Aufenthalt wurdenpräzisiert. Bei Asylverfahren sind Sprachaufzeichnungen zugelassen,um im Zweifel die Identität des Antragstellers zu ermitteln. DasAusländerzentralregister soll zu einer Visa-Entscheidungsdateiausgebaut werden.

PASS- UND PERSONALAUSWEISRECHT: Neue Ausweispapiere enthaltencomputergestützte Identifizierungen. Neben dem Lichtbild und derUnterschrift sollen weitere biometrische Merkmale auch inverschlüsselter Form aufgenommen werden.

TERRORISMUSBEKÄMPFUNGS-ERGÄNZUNGSGESETZ: Mit dem vom Kabinettbereits beschlossenen, von Bundesrat und Bundestag aber noch nichtberatenen Entwurf werden die auf fünf Jahre befristeten Anti-Terror-Gesetze der Vorgängerregierung nochmals um fünf Jahre verlängert. DieGeheimdienste erhalten weitere Befugnisse und sollen leichter alsbisher Daten über Flugbuchungen, Telefonverbindungen und Bankkontenabfragen dürfen. Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst(MAD) sollen künftig auch sonstige extremistische Bestrebungenaufklären können. Sie dürfen dann auch gegen «Hassprediger» undmilitante Rechtsextremisten vorgehen.

ANTI-TERRORDATEI: Polizei und Geheimdienste sollen Zugriff aufeine gemeinsame Datei erhalten. Dies ist im Grundsatz von der großenKoalition beschlossen. Die Ausgestaltung im Detail ist noch nichtentschieden. Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium ist derzeitin der Ressortabstimmung.