Hintergrund Hintergrund: Die acht bekannten Informanten der V-Mann-Affäre
Karlsruhe/dpa. - Die V-Mann-Affäre hat das NPD-Verbotsverfahren beinahe zum Kippen gebracht - weil Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zum Beleg der Verfassungsfeindlichkeit der Partei Äußerungen von Rechtsextremisten zitiert hatten, die im Sold der Verfassungsschützer standen. Seit Anfang des Jahres sind acht V-Leute (Vertrauensleute) aus den Reihen der NPD namentlich bekannt geworden.
WOLFGANG FRENZ hatte schon 1961 erste Kontakte zum Verfassungsschutz. Er war NPD-Gründungsmitglied und langjähriger Führungsfunktionär im Bundes- und im NRW-Landesvorstand. Sein 1998 erschienenes antisemitisches Buch «Über den Verlust der Väterlichkeit oder Das Jahrhundert der Juden» wird in den Anträgen weidlich zitiert. Laut Verfassungsschutz wurde Frenz aber bereits 1995 «abgeschaltet».
UDO HOLTMANN, von 1978 bis 2002 in Diensten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), war langjähriger stellvertretender Bundesvorsitzender und NRW-Landesvorsitzender. Die Antragsteller bezeichnen ihn jedoch als «Parteisoldat», der für die Verbotsanträge eine «völlig marginale Rolle» spiele.
TINO BRANDT wurde 1994 vom Thüringer Verfassungsschutz angeworben und 2000 zum NPD-Vize in Thüringen gewählt. Er hatte sich für den neonazistischen «Thüringer Heimatschutz» engagiert - allerdings ohne von staatlicher Seite dazu gedrängt worden zu sein, versichern die Verfassungsschützer. Er wurde 2001 «abgeschaltet».
MATHIAS MEIER soll die Mitgliederzeitschrift «Der Kamerad» (Mecklenburg-Vorpommern) verfasst haben - allerdings, bevor er zwischen Ende 1998 und Januar 2000 als Quelle für das BfV arbeitete.
MICHAEL GRUBE lieferte, wie in den Anträgen behauptet, ohne förmliche Verpflichtung Partei-Interna an den Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Er verließ die NPD 1999 und spielt in den Anträgen keine Rolle.
MIKE LAYER, zwischen November 1996 und März 1997 V-Mann des baden- württembergischen Verfassungsschutzes, wird in den Antragsschriften mit Äußerungen zitiert, die erst nach seiner V-Mann-Tätigkeit gefallen sind.
CARSTEN SZCZEPANSKI, verurteilt wegen versuchten Mordes, lieferte von 1997 an Informationen aus der militanten rechtsextremistischen Szene in Brandenburg und wurde im Sommer 2000 enttarnt. THOMAS DIENEL stand 1996 und 1997 in Diensten des Thüringer Verfassungsschutzes. Beide spielen in den Verbotsanträgen keine Rolle.
Nach Angaben der Antragsteller werden in ihren Schriftsätzen zudem Äußerungen von vier weiteren, nicht namentlich genannten V-Leuten wiedergegeben. Außerdem teilen sie mit, dass in den vergangenen Jahren etwa jeder Siebte aus der NPD-Führungsebene für den Verfassungsschutz arbeitete.