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Hintergrund Hintergrund: Der Solidaritätszuschlag

21.07.2011, 12:09

Berlin/dapd. - Der Solidaritätszuschlag wird derzeit in Höhe von5,5 Prozent auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben.Er gilt als «Ergänzungsabgabe» im Sinne des Artikels 106 desGrundgesetzes. Mit dem «Soli» reagierte die damalige Regierung unterBundeskanzler Helmut Kohl (CDU) 1991 auf die zu erwartenden Kostenfür die Wiedervereinigung. Zunächst wurde der Solidaritätszuschlagvon Juli 1991 bis Juni 1992 erhoben, damals in Höhe von 3,75Prozent. Nach zwei Jahren Pause wurde der «Soli» 1995 wiedereingeführt. Seit 1998 liegt die Zuschlagshöhe konstant bei 5,5Prozent. Bezahlt wurde er stets von Arbeitnehmern in Ost- undWestdeutschland.

Der Solidaritätszuschlag ist laut Bundesfinanzministerium «einedirekte Steuer» und steht allein dem Bund zu - im Gegensatz zurEinkommen- und Körperschaftsteuer, von der Bund und Länderngemeinsam profitieren. 2010 lagen die Einnahmen aus dem «Soli» bei11,7 Milliarden Euro. Die Einnahmen sind entgegen einer verbreitetenMeinung nicht zweckgebunden für die Unterstützung der ostdeutschenBundesländer, sondern fließen dem Steuereinkommen insgesamt zu unddienen damit dem Bund zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs.