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Hintergrund Hintergrund: Der Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung

24.07.2007, 09:48

Berlin/ddp. - Insgesamt können bis zu 49Prozent privatisiert werden. Mehr ist aus Verfassungsgründen nichtmöglich: Der Bund muss laut Grundgesetz ein Schienennetz aufrechterhalten.

Der Entwurf sieht zudem vor, die so genannte Sicherungsübertragungder Eisenbahninfrastruktur, also des rund 34 000 Kilometer langenNetzes, an die Bahn auf 15 Jahre zu begrenzen. Die Bahn AG darfwährend dieser Zeit das Netz zwar bewirtschaften und bilanzieren. DerBund bleibt aber juristischer Eigentümer. Er wird wie bislangjährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro für Investitionen zum Erhalt undAusbau des Netzes bereit stellen.

Nach Ablauf der 15 Jahre steht dieses Konstrukt dann auf demPrüfstand: Der Bundestag muss über eine Verlängerung entscheiden.Wird dieser nicht zugestimmt, steht der Bahn ein dreijährigerAbwicklungszeitraum zu.

Die Frage, ob die Teilprivatisierung über einen Börsengang odereinen Anteilsverkauf an private Investoren erfolgt, lässt derGesetzentwurf bisher offen. Dem Entwurf, von dessen Umsetzung sichTiefensee eine Verbesserung für den Wettbewerb im Schienenverkehrerhofft, müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.