Hintergrund Hintergrund: Das Rürup-Modell der Kopfpauschale
Berlin/dpa. - Der Darmstädter Wirtschaftswissenschaftler BertRürup hat ein eigenes Modell für eine Reform der Krankenkassen-Finanzierung vorgelegt: Das Konzept der Pauschalprämie oderKopfpauschale. Es soll die Lohnzusatzkosten von den Kosten desGesundheitssystems abkoppeln. Jeder, Chef wie Sekretärin, bezahlt dengleichen Betrag. Milliarden-Zuschüsse aus der Steuerkasse sorgen fürsozialen Ausgleich. Rürup - auch als Regierungsberater bekannt - hatdas Konzept zusammen mit seinem Kollegen Eberhard Wille (Mannheim)verfasst. Nachfolgend die Eckpunkte:
- Die rund 70 Millionen Versicherten in der GesetzlichenKrankenversicherung (GKV) bezahlen nicht mehr einen mit steigendemEinkommen steigenden Krankenkassenbeitrag, sondern einePauschalprämie von 169 Euro im Monat. Für Kinder liegt sie bei 78Euro, die jedoch komplett aus Steuermitteln finanziert werden. DerBetrag leitet sich ab von den prognostizierten Gesundheitsausgabendes Jahres 2004.
- Extra versichert werden muss das Krankengeld. Dafür sind nocheinmal 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur so genanntenBeitragsbemessungsgrenze veranschlagt.
- Für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen gibt es Zuschüsse zurPauschale. Sie erhält, wessen Belastung 12,5 Prozent seinerGesamteinkünfte übersteigt. Zu den Einkünften zählen auch Zinsen,Dividenden oder Mieteinnahmen. Als Gesamtbelastung für denStaatshaushalt aus diesen Zuschüssen sind 22,5 Milliarden Euroveranschlagt. Die Elternentlastung für die beitragsfreieMitversicherung der Kinder beläuft sich auf 15,8 Milliarden Euro.
- Zur Finanzierung des Sozialausgleichs sind drei Variantenvorgeschlagen: Die Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 18,5Prozent, die Anhebung des Solidarzuschlags auf die Lohn- oderEinkommensteuer von 5,5 auf 17,4 Prozent oder ein Zuschlag von 2,9Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen. Bei der letztenVariante wird die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 3487,50 Euroauf 4105 Euro Monatseinkommen heraufgesetzt. Es ergibt sich ein«Transfervolumen» zur sozialen Abfederung der Kopfpauschalen von 26Milliarden Euro. Steuermehreinnahmen in Höhe von 15,6 Milliarden Euroerhofft sich Rürup von der Umstellung des Arbeitgeberzuschuss zurKrankenversicherung in so genannten Barlohn: Der Zuschuss wird demBeschäftigten mit dem Gehalt ausgezahlt und muss versteuert werden.