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Hintergrund Hintergrund: Das Grundgesetz

17.12.2008, 13:34

Hamburg/dpa. - Die Präambel beginnt mit dem Satz: «ImBewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von demWillen beseelt als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europadem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraftseiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.» DieTeilung Deutschlands vor Augen, wurde der Verfassung ein vorläufigerCharakter gegeben. Mit der Vereinigung 1990 wurde der Geltungsbereichdes Grundgesetzes auf die zuvor in der DDR neu gegründeten Länderausgedehnt.

Kernbestand sind die Grundrechte wie Menschenwürde, Recht aufLeben und freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichberechtigung,sowie Glaubens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. DieseGrundrechte können auch durch eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestagund Bundesrat allenfalls eingeschränkt werden. Nur Gesetze, die mitdem Grundgesetz vereinbar sind, sind gültig. Das Grundgesetz ist inelf Abschnitte untergliedert und hat 146 Artikel. «Oberster Hüter»des Grundgesetzes ist das Bundesverfassungsgericht.

Das am 8. Mai 1949 beschlossene Grundgesetz wurde durch dieVolksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligtendeutschen Länder angenommen (nur Bayern stimmte dagegen). Auch wennoft nur von den «Vätern des Grundgesetzes» gesprochen wird, warenunter den 65 Abgeordneten des Rates vier Frauen. Am 23. Mai 1949 tratdas Grundgesetz in Kraft.