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Hintergrund Hintergrund: Bundesminister dürfen keine Nebeneinkünfte haben

22.07.2002, 17:56

Hamburg/dpa. - Die Verbote bezwecken, dass sich Politiker mit ihrer ganzenArbeitskraft den Amtsgeschäften widmen können und nicht durchirgendwelche Nebentätigkeiten davon abgelenkt werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass der Kanzler unddie Minister kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinenBeruf ausüben dürfen. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nichtder Leitung eines Unternehmens angehören. Für die Mitarbeit inAufsichts- oder Verwaltungsräten ist die Zustimmung des Bundestageserforderlich. Wenn ein amtierender Minister ein öffentliches Ehrenamtübernehmen will, kann das Kabinett dies ausnahmsweise gestatten.

War ein Regierungsmitglied vor Amtsübernahme als Arbeitnehmertätig, ruht das Arbeitsverhältnis mit all seinen Rechten undPflichten. In der Regel wird dazu eine Vertragsänderung vorgenommen.Auch als Inhaber oder Teilhaber eines Unternehmens muss ein Ministerseine Tätigkeit einstellen. Da die berufliche Existenz vonRegierungsmitgliedern nicht vernichtet werden soll, kann die Firmadann im Auftrag des Ministers, etwa von der Ehefrau, fortgeführtwerden.