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Hintergrund Hintergrund: Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst sind unterschiedlich

12.02.2006, 13:20

Berlin/dpa. - Die Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst sind schonlängst nicht mehr einheitlich. Schon für Beamte und Angestelltegelten unterschiedliche Zeiten. Diese sind nochmals abhängig davon,wo ein Staatsdiener arbeitet und wann er eingestellt wurde. DieArbeitszeiten beim Bund, den Ländern und den Kommunen weichenvoneinander ab. Zudem kommt es darauf an, ob ein Beschäftigter imöffentlichen Dienst im Westen oder im Osten arbeitet.

Für die Tarifbeschäftigten des Bundes beträgt die regelmäßigeArbeitszeit überall 39 Stunden in der Woche. Die Beschäftigten derKommunen und der Länder im Tarifgebiet West arbeiten 38,5 Stundenarbeiten, im Osten sind es 40 Stunden. Bei den Landesbeschäftigtengilt die 38,5-Stunden-Woche aber nur für jene, die schon längerangestellt sind. Da die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)nicht den neuen mit Bund und Kommunen abgeschlossenen Tarifvertragunterzeichnet hat, vereinbaren die Länder bei Neueinstellungendurchweg längere Arbeitszeiten. Einen Sonderweg gehen Hessen undBerlin, die aus der TdL ausgetreten sind.

Auch bei den Beamten differieren die Arbeitszeiten. Anders als imTarifbereich, wo es einer Vereinbarung mit den Gewerkschaften bedarf,kann der Staat die Arbeitszeit seiner Beamten anordnen. Die Beamtendes Bundes und der meisten Bundesländer arbeiten inzwischen 40Stunden. In Baden-Württemberg sind es 41 Stunden, in Nordrhein-Westfalen - gestaffelt nach Alter und Sozialkomponenten - 39 bis 41Stunden. In Hessen und Bayern müssen die Beamten je nach Alter 40 bis42 Stunden arbeiten. In Thüringen gilt die 42-Stunden-Woche. BeiBetreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigenermäßigt sich die Wochenarbeitszeit dort auf 40 Stunden.