Hintergrund Hintergrund: Arbeitnehmer als Mini-Kapitalisten
Berlin/ddp/MZ/sts. - Die Union bevorzugt die direkte Beteiligung der Mitarbeiter an den Unternehmen und setzt auf Wahlfreiheit der Form (Belegschaftsaktien, stille Beteiligungen, Mitarbeiterdarlehen usw.). Auch regionale und Branchenfonds sollen möglich sein. Jährlich bis zu 500 Euro Mitarbeiterbeteiligung sollen steuer- und sozialabgabenfrei sein. Anspruch hätten Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen unter 47 700 Euro.
Als zweite Säule schlägt die Union vor, dass Arbeitnehmer Teile ihres Bruttolohnes in eine Mitarbeiterbeteiligung umwandeln können. Dieser Lohnanteil unterläge der Sozialversicherungspflicht, würde aber erst besteuert, wenn die Beteiligung veräußert wird.
Die Union beziffert die Ausfälle für den Fiskus und die Sozialversicherungen auf 925 Millionen Euro jährlich. Zur Insolvenzsicherung sieht die Union keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Sie setzt auf Absicherungen in den Betrieben und durch Versicherungen. Bei Arbeitsplatzwechsel soll eine Beteiligung bestehen bleiben können. Zudem sollen Beteiligungen in Altersvorsorgepläne überführt werden können.
Die Union stärkt mit ihrem Modell die Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Bindung, da sie den Kauf von Anteilen am eigenen Unternehmen staatlich fördern will.
Der kleine Angestellte trägt als Mit-Unternehmer auch ein Risiko. Geht es der Firma schlecht oder macht sie pleite, schwindet der Wert der Anteile bis hin zum Totalverlust. Probleme birgt ein Wechsel des Unternehmens: An wen und zu welchem Preis sollten die Anteile am Ex-Arbeitgeber verkauft werden? Zudem eignen sich die Gesellschaftsformen des Mittelstandes kaum für direkte Mitarbeiteranteile. Eine GmbH oder Kommanditgesellschaft kann nicht einfach Anteilsscheine ausgeben. Die Beschäftigten zu Mitgesellschaftern zu machen bedeutet, ihnen direkten Einfluss auf Unternehmensentscheidungen zu eröffnen.
Die SPD schlägt eine indirekte Lösung über einen "Deutschlandfonds" vor. Arbeitnehmer und Unternehmen vereinbaren eine Mitarbeiterbeteiligung. Die Beschäftigten erwerben davon Fondsanteile. Die beteiligten Unternehmen bekommen in Höhe der Einlagen ihrer Mitarbeiter Kapital aus dem Fonds.
Die SPD möchte die steuerfreie Höchstfördersumme für den Erwerb von Unternehmensanteilen von 135 auf 240 Euro jährlich erhöhen. Sie will im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes den Höchstfördersatz von 18 Prozent der vermögenswirksamen Leistung bis 400 Euro auf 20 Prozent erhöhen. Die Förderung stiege von 72 auf 80 Euro. Die Einkommensgrenzen sollen auf 20 000 Euro für Ledige (derzeit 17 900 Euro) und 40 000 Euro für Ehepaare (bisher 35 800 Euro) angehoben werden.
Die SPD kommt auf Mindereinnahmen für den Fiskus und die Sozialversicherungen von 210 Millionen Euro im Jahr. Sie setzt auf Risikominimierung durch breite Streuung der Einlagen. Die SPD schlägt eine "Bundesgarantie" vor. Der "Deutschlandfonds" wäre ein geschlossener Fonds, die Anteile wären nicht ohne weiteres veräußerbar.
Beim "Deutschlandfonds" verbindet sich mit dem - staatlich geförderten - Erwerb von Fondsanteilen ein überschaubares Risiko, da viele Unternehmen beteiligt sind.
Der Verkauf bei Arbeitgeberwechsel ist problemlos, der bürokratische Aufwand gering. Den "Deutschlandfonds" zu managen, stellt für erfahrene Banker keine Herausforderung dar.
Der Besitz einiger Fonds-Anteile, bei dem tausend Unternehmen und hunderttausende Erwerbstätige mitmachen, stärkt die Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Bindung kaum. Der erhoffte Motivationsschub bliebe aus.