Hartz IV-Gesetz Hartz IV-Gesetz: Was bedeuten «Grundsicherung» und «Optionsmodell»?
Berlin/dpa. - Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- undSozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) ist der Kernpunkt im«Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» (HartzIV). Die im Bundestag bereits beschlossene, gleichwohl heftigumstrittene Neuregelung, soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Siesieht für die gut zwei Millionen Langzeitarbeitslosen underwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger erstmals eine einheitlicheGrundsicherung vor.
Durch die Hartz-IV-Reform sollen sie gefördert und gefordertwerden. Ziel ist, sie besser zu beraten und zu betreuen und schnellerin den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dazu soll beitragen, dass sichkünftig ein Vermittler statt derzeit um 400 nur noch um 75 «Kunden»kümmern soll. Von diesem Verhältnis ist man aber noch weit entfernt.
Für bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe bringt die Reformfinanzielle Einbußen: Die Leistungen werden innerhalb einerzweijährigen Übergangsfrist auf Sozialhilfeniveau abgeschmolzen.Dieses wurde allerdings durch Pauschalbeträge leicht angehoben.
Lehnt ein Langzeitarbeitsloser zumutbare Arbeit ab, muss erKürzungen hinnehmen. Als zumutbar gilt jede legale und nichtsittenwidrige Arbeit, auch Teilzeitarbeit oder 400-Euro-Jobs.Allerdings wird erst über einem Einkommen von 1500 (bisher: 891) Euroim Monat jeder hinzuverdiente Euro auf das ALG II angerechnet.
Mit Hartz IV in Verbindung steht das Optionsgesetz, das Kommunenund Landkreisen die Möglichkeit gibt, die Betreuung auf Wunsch inEigenregie zu nehmen. Die Union verlangte, dass die Kommunen dafürdie notwendigen Finanzmittel vom Bund erhalten müssten. Darüberherrschte bis zuletzt Streit. Zuletzt hatten sich Bundesregierung -die anbot, sich mit 2,5 Milliarden Euro an den Unterkunftskosten fürLangzeitarbeitslose zu beteiligen - und Opposition - die dafür 3,5Milliarden Euro forderte - aber deutlich angenähert.