S-Bahnhof Veddel Hamburg: Neonazi verursacht Explosion

Berlin - Im Hamburger S-Bahnhof Veddel hat ein Mann eine Explosion verursacht, der eine rechtsextremistische Vergangenheit aufweist und wegen Totschlags vorbestraft ist. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Explosion hatte sich bereits am Sonntagabend ereignet. Doch die Hintergründe wurden erst am Mittwoch bekannt.
Der 51-Jährige Stephan K. soll die Explosion mit einem oder zwei starken Böllern ausgelöst haben, die etwa 50 Gramm Schwarzpulver enthielten – weit mehr als üblich. Bei der Detonation auf einem Bahnsteig war eine Scheibe zu Bruch gegangen, die Wartende vor Wind und Wetter schützen sollte. Mittlerweile hat sich bei der Polizei in Winsen/Luhe ein 68-jähriger Mann gemeldet, der verletzt worden war. Er hat offenbar ein Knalltrauma erlitten.
Berichte, nach denen der Sprengkörper Schrauben und spitze Metallgegenstände enthielt, wies die Polizei zurück. Allerdings wurden am Tatort Medienberichten zufolge Schrauben gefunden. S-Bahnen hielten in Veddel nach der Tat vorübergehend nicht. Stephan K. sitzt in Untersuchungshaft. Er hat nach Angaben der Bild-Zeitung keinen festen Wohnsitz.
Wegen Totschlag vorbestraft
Stephan K. war 1992 zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden, weil er damals am Busbahnhof Buxtehude zusammen mit einem weiteren Neonazi, Stefan S., einen 53-Jährigen zusammengeschlagen hatte. Das Opfer, ein Kapitän, hatte gegenüber den Männern Hitler als „größten Verbrecher“ bezeichnet. Daraufhin verprügelten die beiden den Kapitän derart, dass er drei Tage später seinen schweren Verletzungen erlag.
Für Kritik sorgt nun die Einschätzung der Hamburger Polizei, dass der Tatverdächtige der Trinkerszene von Hamburg-Harburg zuzurechnen sei und in letzter Zeit nur noch wegen Eigentumsdelikten aufgefallen sei, in der Neonazi-Szene aber aktuell keine Rolle mehr spiele. Auch sieht die Polizei im vorliegenden Fall kein terroristisches Motiv. Dagegen spricht vor allem der Tatort. Der Stadtteil Veddel gehört zu den Hamburger Stadtteilen mit dem höchsten Anteil von Migranten. Er beträgt hier über 70 Prozent. Beobachter halten es für eher unwahrscheinlich, dass ein wegen Totschlags verurteilter angeblicher Ex-Neonazi das Ziel rein zufällig ausgesucht haben soll.
Erinnerungen an NSU-Anschlag in Kölner Keupstraße
Vielmehr erinnert die Tat an den allerdings weit folgenreicheren Anschlag des so genannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in der Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004, bei dem 22 Menschen verletzt wurden, vier davon schwer. Die Linken-Politikerin Katharina König-Preuss bezweifelte via Twitter, ob man den Tatverdächtigen lediglich als „Ex-Neonazi“ oder „Trinker“ bezeichnen könne. Sie zog an der Stelle ebenfalls eine Parallele zum NSU und gab – erkennbar ironisch – ihrer Überzeugung Ausdruck, „dass deutsche Sicherheitsbehörden einen nächsten NSU verhindern würden“. Bei der Bewertung des Keupstraßen-Attentats war ein rechtsextremistischer Hintergrund überwiegend ausgeschlossen worden. Das galt auch für die anderen Taten des NSU.
Der Journalist Dirk Laabs, gemeinsam mit Stefan Aust Autor des Standardwerks „Heimatschutz: Der Staat und die Mordserie des NSU“, betonte: „Dass in den 1990er Jahren radikalisierte und enthemmte Neonazis heute eine Gefahr sind, sollte der Fall Reker gezeigt haben." Die Kölner Oberbürgermeister-Kandidatin Henriette Reker war am 17. Oktober 2015 von einem Mann niedergestochen worden, der früher Mitglied der ehemaligen neonazistischen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei war. Auch er galt in der Zeit vor der Tat als unauffällig.
Der damalige Komplize von Stephan K., Stefan S., wuchs nach Informationen von Zeit Online nach seiner Entlassung zu einer rechten Szenegröße in Niedersachsen heran, betrieb seit 2005 nahe Tostedt (Niedersachsen) den Nazi-Laden „Streetwear Tostedt“ und terrorisierte mit der Nazi-Gruppe „Gladiator Germania“ den Landkreis. Überdies übernahm er direkt nach der Haftentlassung im Rechtsrocknetzwerk „Blood & Honour” die Leitung für die „Sektion Nordmark”. Das Netzwerk wurde im Jahr 2000 verboten.