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Grundstücke Grundstücke: Das Einfamilien-Haus von Familie Stein aus Dresden

Von Lars Rischke 25.04.2004, 18:24

Dresden/MZ. - Die sah vor, dass Häuslebauer ihre Grundstücke zu DDR-Baulandpreisen erwerben können. Mehrere zehntausend Familienerhielten so in Ostdeutschland von den Kommunen Grundstücke zu extrem günstigen Preisen. Langes hatten Glück. Die Stadt Dresden verkaufte das 502 Quadratmeter große Grundstück in Elbnähe zum Schnäppchenpreis von 4250 Mark. Die Sachewar allerdings erst 1996 perfekt, weil Rückübertragungsansprüchegeklärt werden mussten.

Ein paar Jahre später forderte dann aber plötzlichdie Kommunalaufsicht die Dresdner Stadtspitzedazu auf, 146 "Spät-Verträge" anzufechten.Kommunales Eigentum sei verschleudert worden,hieß es. Nach 1994 hätte der halbe Verkehrswert gefordertwerden müssen. Damals war das so genannteSachenrechtsbereinigungsgesetz in Kraft getreten,mit dem der Verkauf zu DDR-Baulandpreisengestoppt werden sollte.

Die Stadt gehorchte und verklagte in einemMusterverfahren die Langes. Nachdem sie inzwei Instanzen gescheitert war, rief sie denBundesgerichtshof an. Am 2. Juli wird dieMusterklage in Karlsruhe verhandelt (Az.:V ZR 339/03).

Die Stadt Dresden argumentiert, der Vertragmit Langes sei sittenwidrig - der Kaufpreisliege weit unter dem Verkehrswert von 63000Euro. Der Kaufvertrag verstoße auch gegeneine Regelung in der Gemeindeordnung, wonachKommunen Vermögen nicht unter Wert veräußerndürfen. Die BGH-Entscheidung wird mit Spannungerwartet. Zwar heißt es in Dresden, es gehenur um die 146 Spät-Verträge. Dennoch istdie Unsicherheit groß. Tatsächlich argumentiertdas Rathaus auch, dass es für den Verkaufzu "Modrow-Preisen" bereits ab Juli 1990 keineGrundlage mehr gab. Mit der Währungsreformsei eine erhebliche Wertsteigerung der Grundstückeabsehbar gewesen. Sollte der BGH dies ähnlichsehen, könnte das über Dresden hinaus Konsequenzenhaben. Insgesamt sollen in Ostdeutschlandnach Schätzungen von Interessenverbänden 80000Verträge auf Grundlage des Modrow-Gesetzesgeschlossen worden sein.

Das jahrelange juristische Tauziehen hatdie Langes viel Nerven, Kraft und Geld gekostet.Doch sie sind optimistisch: Nach dem Landgerichthatte zuletzt auch das Oberlandesgericht DresdenLanges und den anderen betroffenen Grundstückskäufernden Rücken gestärkt und die Stadt Dresdenabblitzen lassen. Vor dem Hintergrund derbesonderen historischen Situation sei derVerkauf nach Modrow-Recht auch noch nach derWiedervereinigung zulässig gewesen, betontendie Richter.