Glaube und Glaubwürdigkeit Glaube und Glaubwürdigkeit: Rücktrittsforderungen an Limburgs Bischof werden laut

Köln/MZ. - Noch ist die Botschaft verklausuliert. Aber sie lässt sich leicht entschlüsseln: Der Limburger Klerus erwartet den Rücktritt von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. „Ich persönlich wüsste, was ich zu tun habe“, sagte der Sprecher des Priesterrats, Reinhold Kalteier, im Hessischen Rundfunk. Aber letztlich sei das die Angelegenheit des Papstes. Auch die katholische Basis-Initiative „Wir sind Kirche“ legt Tebartz den Rücktritt nahe.
Sanierung und Neubau für 31 Millionen Euro
Mit der schier unglaublichen Summe von 31 Millionen Euro, die Sanierung und Neubau des Begegnungshauses auf dem Limburger Domberg samt extravagant ausgestatteter Dienstwohnung und Privatkapelle gekostet hat, hat der Konflikt um das Finanzgebaren des Bischofs und seinen autokratischen Führungsstil eine neue Dimension erreicht. Zwar werde mit der Summe nicht der Steuerzahler belastet, hieß es. Sie wird nach Aussagen des Vermögensverwaltungsrates vom Bischöflichen Stuhl getragen. Doch es geht um mehr. Alle Beteuerungen, die Gerüchte über massiv gestiegene Baukosten seien falsch oder gar verleumderisch, erweisen sich nun als reine Schutzbehauptungen, wenn nicht sogar als bewusste Lügen.
Selbst den hartnäckigsten Verteidigern des Bischofs wie dem Kölner Kardinal Joachim Meisner muss nun klar sein, dass sie mit ihrer Verschwörungstheorie danebenlagen: Tebartz-van Elst ist eben kein unschuldiges Opfer gehässiger Medien. Wenn man schon diese Kategorie bemühen will, dann ist er Opfer seiner selbst, Opfer seiner Förderer und Unterstützer auch, die offenkundige persönliche Defizite des 53-Jährigen nicht wahrhaben wollten. Inzwischen mehren sich die Stimmen derer, die den Bischof „krank“ nennen.
Als seine Kritiker noch die Hoffnung hatten, sie könnten ihre Probleme mit dem Bischof im Gespräch, mit gutem Willen und lauteren Absichten lösen, als sie also noch dachten, es gehe in der Kirchenleitung einigermaßen mit rechten Dingen zu, da probierten sie es gelegentlich mit Humor: Der Bischof lasse jetzt den Domberg untertunneln, damit auch er mit der U-Bahn zur Arbeit fahren kann - wie einst Papst Franziskus als Erzbischof von Buenos Aires.
Inzwischen ist aber kaum noch jemandem zum Lachen zumute. Es bewahrheitet sich jetzt, was hartnäckig recherchierende Journalisten schon seit langem geschrieben hatten: Die Kosten für die aufwendige Sanierung der bischöflichen Residenz liegen um ein Vielfaches höher als die ursprünglich einmal angesetzten fünf Millionen Euro. Auf entsprechende Berichte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ reagierte das Bistum mit Abo-Kündigungen. Ein besserer Beleg für Wirklichkeitsverweigerung ist eigentlich kaum denkbar.
Ende August eskalierte der Konflikt. Mehr als 4 000 Katholiken unterschrieben einen offenen Brief an den Bischof, beklagten Glaubwürdigkeitsverlust und forderten einen Neuanfang. Tebartz reagierte mit Formelkompromissen und gestand Fehler ein - in der Kommunikation, nicht in der Sache. Er reiste nach Rom, um sich der Rückendeckung des Vatikans zu versichern. Der zuständige Kardinal, Michel Ouellet, stellte ihm eine Art Persilschein für untadelige Amtsführung aus. Doch der nach Limburg entsandte Sonderermittler, Kardinal Giovanni Lajolo, dürfte dort ein differenzierteres Bild gewonnen haben. Vereinbart wurde eine externe Gesamtprüfung des Bauprojekts, die in Kürze beginnen soll. Deren Ergebnis, teilte das Bistum mit, wolle Tebartz vor etwaigen weiteren Schritten abwarten. Zuvor waren mehrere deutsche Bischöfe auf Distanz gegangen und hatten Tebartz - auffällig genug - an die Wahrheitsverpflichtung erinnert, die auch für Bischöfe gelte.
Luxusflug des Bischofs nach Indien
Im Hintergrund steht hier die bizarre Auseinandersetzung um einen Luxusflug des Bischofs nach Indien. Tebartz behauptete, er sei Businessclass geflogen, weil er nur dafür bezahlt und das Upgrade in die erste Klasse über Bonusmeilen von seinem Generalvikar geschenkt bekommen habe. Wegen uneidlicher Falschaussage in einem Rechtsstreit mit dem „Spiegel“ hat die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Tebartz ermittelt. Den Bischof erwartet nun offenbar ein Strafbefehl. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ist ein entsprechender Bescheid ergangen. Bleibt die Strafe unter einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen und akzeptiert Tebartz-van Elst diese Entscheidung, ist er zwar nicht vorbestraft, gibt aber den Rechtsverstoß zu. Andernfalls würde ein Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, wollte diese Informationen auf Anfrage allerdings weder bestätigen noch dementieren. Bistumssprecher Martin Wind sagte, seines Wissens liege dem Bischof bislang kein Strafbefehl vor. Alles andere seien „Gerüchte“.